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Heigelin, Karl Marcell
Lehrbuch der höheren Baukunst für Deutsche (Band 2) — Leipzig, [1830]

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https://doi.org/10.11588/diglit.3371#0141
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DRITTES -HAUPTSTÜK.

BEIWERKE.

Unter diesem Namen sind solche Kunstwerke zu begreifen, welche
eine grösere Selbständigkeit haben, als die architektonischen Verzierun-
gen im engeren Sinne, aber mehr oder weniger doch so behandelt sind,
dass eine Berechnung auf ihre Stelle und ihren Zusammenhang mit den
architektonischen Formen in denselben wahrzunehmen ist. Der Stukator
und Ornamentenmaler steht, wie der Steinhauer und der Zimmermann,
gänzlich unter der Leitung des Baumeisters, welcher, die besondere
Technik, Handgriffe u. s« w. abgerechnet, auch die Stelle eines jeden
von denselben müsste ausfüllen können. Der höhere Bildner und Maler
aber, welche die Beiwerke verfertigen, sind in ihrer Erfindung freier.
Aber ganz dürfen auch die Arbeiten von diesen dem Einfluss des Baumei-
sters nicht entzogen werden. Der leztere muss daher sich auch in den
Künsten derselben Einsicht verschaffen, indem er Werkstätten, Gallerien
besacht, die allgemeine Theorie des Schönen — Ästhetik — und die
Kunstgeschichte studirt. Auf diese Seite muss er auch deshalb einigen
Fleis verwenden, weil er hie und da in den umgekehrten Fall kommt,
mit seiner Kunst dem Bildhauer und Maler zu dienen, indem er nämlich
für bedeutende, ganz selbständige Werke derselben eine architektonische
Fassung — Postamente, Rahmen, Gehäuse, Gallerien, Panoramen —
anzuordnen hat, welchen Dienst er unmöglich auf eine passende Weise
 
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