VERKAUFS.BE DINGUNGEN
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichs-
währung. Zur Kaufsumme wird ein Zuschlag von 5% vom Käufer erhoben.
2. Käufer, welche am Schlüsse der Versteigerung zu zahlen wünschen, oder an
dem darauffolgenden Tage, müssen eine entsprechende Summe vor der Ver-
steigerung deponieren.
3. Die Übernahme der Gegenstände erfolgt zugleich mit dem Zuschläge. Die
Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in dem sie sich befinden.
Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nicht berücksichtigt
werden.
4. Kataloge sind nach den Angaben der Auftraggeber und nach gewissen-
hafter Prüfung der Kunstsachverständigen des Hauses zusammengestellt.
Die in den Katalogen enthaltenen Angaben und Beschreibungen der zur
Auktion gestellten Gegenstände können nicht gewährleistet werden.
5. Die angegebenen Maasse bei Gemälden gelten ohne Rahmen.
6. Gesteigert wird um mindestens 1 M., über 100 M. um 5 M.
7. Von der Reihenfolge kann in Ausnahmefällen abgewichen werden.
8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben,
entscheidet das Los. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der Gegen-
stand noch einmal ausgeboten.
BERLINER KUNSTAUKTIONS-HAUS
GEBRÜDER HEILBRON
Berlin SW. 68, Zimmer-Strasse 13
An das Berliner Kunstauktions-Haus gerichtete Kaufaufträge werden durch
Vermittlung zuverlässiger und fachkundiger Kommissionäre und Kunsthändler
ausgeführt. Dieselben übernehmen auch Kaufaufträge für Reflektanten, welche
der Auktion nicht beiwohnen, unter Berechnung einer Provision von 5%. An
Besichtigungstagen sind einige der Herren zur Entgegennahme von Aufträgen
im Auktionshause anwesend.
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichs-
währung. Zur Kaufsumme wird ein Zuschlag von 5% vom Käufer erhoben.
2. Käufer, welche am Schlüsse der Versteigerung zu zahlen wünschen, oder an
dem darauffolgenden Tage, müssen eine entsprechende Summe vor der Ver-
steigerung deponieren.
3. Die Übernahme der Gegenstände erfolgt zugleich mit dem Zuschläge. Die
Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in dem sie sich befinden.
Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nicht berücksichtigt
werden.
4. Kataloge sind nach den Angaben der Auftraggeber und nach gewissen-
hafter Prüfung der Kunstsachverständigen des Hauses zusammengestellt.
Die in den Katalogen enthaltenen Angaben und Beschreibungen der zur
Auktion gestellten Gegenstände können nicht gewährleistet werden.
5. Die angegebenen Maasse bei Gemälden gelten ohne Rahmen.
6. Gesteigert wird um mindestens 1 M., über 100 M. um 5 M.
7. Von der Reihenfolge kann in Ausnahmefällen abgewichen werden.
8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben,
entscheidet das Los. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der Gegen-
stand noch einmal ausgeboten.
BERLINER KUNSTAUKTIONS-HAUS
GEBRÜDER HEILBRON
Berlin SW. 68, Zimmer-Strasse 13
An das Berliner Kunstauktions-Haus gerichtete Kaufaufträge werden durch
Vermittlung zuverlässiger und fachkundiger Kommissionäre und Kunsthändler
ausgeführt. Dieselben übernehmen auch Kaufaufträge für Reflektanten, welche
der Auktion nicht beiwohnen, unter Berechnung einer Provision von 5%. An
Besichtigungstagen sind einige der Herren zur Entgegennahme von Aufträgen
im Auktionshause anwesend.