VERKAUFS -BEDINGUNGEN
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1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher
Reichswährung. Zur Kaufsumme wird ein Zuschlag von 5% vom
Käufer erhoben.
2. Käufer, welche am Schlusse der Versteigerung oder an dem darauf-
folgenden Tage zu zahlen wünschen, müssen eine entsprechende
Summe vor der Versteigerung deponieren.
3. Die Übernahme der Gegenstände erfolgt zugleich mit dem Zuschlage.
Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in dem sie sich
befinden. Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nicht be-
rticksichtigt werden.
4. Die Kataloge sind nach den Angaben der Auftraggeber und nach
gewissenhafter Prtifung der Kunstsachverständigen des Hauses zu-
sammengestellt. Die in den Katalogen enthaltenen Angaben und
Beschreibungen der zur Auktion gestellten Gegenstände können nicht
gewährleistet werden.
5. Die angegebenen Maße bei Gemälden gelten ohne Rahmen.
6. Gesteigert wird um mindestens 1 M., über 100 M. um 5 M.
7. Von der Reihenfolge kann in Ausnahmefällen abgewichen werden.
8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot ab-
geben, entscheidet das Los. Bei Streitigkeiten iiber den Zuschlag wird
der Gegenstand noch einmal ausgeboten.
BERLINER KUNSTAUKTIONS-HAUS
GEBRÜDER HEILBRON
Berlin SW. 68, Zimmer-Straße 13
An das Berliner Kunstauktions-Haus gerichtete Kaufaufträge werden
durch Vermittlung zuverlässiger und fachkundiger Kommissionäre und
Kunsthändler ausgeführt. Dieseiben übernehmen auch Kaufaufträge für
Reflektanten, welche der Auktion nicht beiwohnen, unter Berechnung
einer Provision von 5%. An Besichtigungstagen sind einige der Herren zur
Entgegennahme von Aufträgen im Auktionshause anwesend.
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ßlBUOTTIM DES
KUNSTGEWERBE
MUSE'üMS KÖLN
HÄÜSÄSINQ 32«
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1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher
Reichswährung. Zur Kaufsumme wird ein Zuschlag von 5% vom
Käufer erhoben.
2. Käufer, welche am Schlusse der Versteigerung oder an dem darauf-
folgenden Tage zu zahlen wünschen, müssen eine entsprechende
Summe vor der Versteigerung deponieren.
3. Die Übernahme der Gegenstände erfolgt zugleich mit dem Zuschlage.
Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in dem sie sich
befinden. Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nicht be-
rticksichtigt werden.
4. Die Kataloge sind nach den Angaben der Auftraggeber und nach
gewissenhafter Prtifung der Kunstsachverständigen des Hauses zu-
sammengestellt. Die in den Katalogen enthaltenen Angaben und
Beschreibungen der zur Auktion gestellten Gegenstände können nicht
gewährleistet werden.
5. Die angegebenen Maße bei Gemälden gelten ohne Rahmen.
6. Gesteigert wird um mindestens 1 M., über 100 M. um 5 M.
7. Von der Reihenfolge kann in Ausnahmefällen abgewichen werden.
8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot ab-
geben, entscheidet das Los. Bei Streitigkeiten iiber den Zuschlag wird
der Gegenstand noch einmal ausgeboten.
BERLINER KUNSTAUKTIONS-HAUS
GEBRÜDER HEILBRON
Berlin SW. 68, Zimmer-Straße 13
An das Berliner Kunstauktions-Haus gerichtete Kaufaufträge werden
durch Vermittlung zuverlässiger und fachkundiger Kommissionäre und
Kunsthändler ausgeführt. Dieseiben übernehmen auch Kaufaufträge für
Reflektanten, welche der Auktion nicht beiwohnen, unter Berechnung
einer Provision von 5%. An Besichtigungstagen sind einige der Herren zur
Entgegennahme von Aufträgen im Auktionshause anwesend.
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MUSE'üMS KÖLN
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