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Gebrüder Heilbron <Berlin> [Hrsg.]
Sammlung A. Arens, Antwerpen, Nachlaß: Versteigerung Mittwoch, den 19, und Donnerstag, den 20. März 1913 (Katalog Nr. 27) — Berlin, 1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.23285#0004
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VERKAUFS - BEDINGUNGEN

]. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige’ Bezahlung in deutscher Reichs-
währung. Zur Kaufsumme wird ein Zuschlag von 5% vom Käufer erhoben.

2. Käufer, welche am Schlüsse der Versteigerung oder an dem darauf folgenden
Tage zu zahlen wünschen, müssen eine entsprechende Summe vor der Ver-
steigerung deponieren.

3. Die Übernahme der Gegenstände erfolgt zugleich mit dem Zuschläge. Die
Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in dem sie sich befinden.
Nach erfolgtem Zuschlag werden Reklamationen nicht berücksichtigt.

4. Die Kataloge sind nach den durch den Kunstsachverständigen des Hauses
geprüften Angaben der Auftraggeber zusammengestellt. Die in den
Katalogen enthaltenen Angaben und Beschreibungen der zur Auktion
gestellten Gegenstände werden jedoch nicht gewährleistet.

5. Die angegebenen Maße gelten bei Gemälden ohne Rahmen, bei Stichen
bis zum Plattenrand, bei Skulpturen ohne Sockel.

6. Gesteigert wird um mindestens 1 M., über 100 M. um 5 M.

7. Von der Reihenfolge kann in Ausnahmefällen abgewichen werden.

8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben,
entscheidet das Los. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der Gegen-
stand noch einmal ausgeboten.

BERLINER K UN S T AU K TI ON S - H A U S

GEBRÜDER HEILBRON

Berlin SW. 68, Zimmer-Straße 13

An das Berliner Kunstauktions-Haus gerichtete Kaufaufträge werden durch
Vermittlung zuverlässiger und fachkundiger Kommissionäre und Kunsthändler
ausgeführt. Dieselben übernehmen auch Kaufaufträge für Reflektanten, welche
der Auktion nicht beiwohnen, unter Berechnung einer Provision von 5%. An
Besichtigungstagen sind einige der Herren zur Entgegennahme von Aufträgen
im Auktionshause anwesend.

Gedruckt bei Irnberg & Lefson G, m. b. H., Berlin SW, 68,
 
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