VERKAUFS-BEDINGUNGEN
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher
Reichs Währung. Zur Kauf summe wird ein Zuschlag von 5% vom
Käufer erhoben.
2. Käufer, welche am Schlüsse der Versteigerung oder an dem da-
rauffolgenden Tage zu zahlen wünschen, müssen eine entsprechende
Summe vor der Versteigerung deponieren.
3. Die Übernahme der Gegenstände erfolgt zugleich mit dem Zu-
schlage. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert,
in dem sie sich befinden. Nach erfolgtem Zuschlag können
diesbezügliche Reklamationen nicht berücksichtigt werden.
4. Die Kataloge sind nach den durch den Kunstsachverständigen
des Hanses geprüften Angaben der Auftraggeber zusammengestellt.
Die in den Katalogen enthaltenen Angaben und Beschreibungen
der zur Auktion gestellten Gegenstände werden jedoch nicht
gewährleistet
5. Die angegebenen Maße gelten bei Gemälden ohne Rahmen, bei
Stichen bis zum Plattenrand, bei Skulpturen ohne Sockel.
6. Gesteigert wird um mindestens 1 M., über 100 M. um 5 M.
7. Von der Reihenfolge kann in Ausnahmefällen abgewichen werden.
8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben, entscheidet das Los. Bei Streitigkeiten über den
Zuschlag wird der Gegenstand noch einmal ausgeboten.
BERLINER KUNSTAUKTIONS-HAUS
GEBRÜDER HEILBRON
Berlin SW. 68, Zimmer-Straße 13
An das Berliner Kunstauktions-Haus gerichtete Kauf auf träge werden durch
Vermittlung zuverlässiger und lachkundiger Kommissionäre und Kunsthändler
ausgeführt. Dieselben fibernehmen auch Kaufaufträge für Reflektanten, welche
der Auktion nicht beiwohnen, unter Berechnung einer Provision von 5%. An
Besichtigungstagen sind einige der Herren zur Entgegennahme von Aufträgen
im Auktionshause anwesend.
------v
K.UNSTFÜBL10THEK !
Staatliche Museen \
BUCHDRUCKEREI! GUSTAV ASCHER G.M.B.H.
BERLIN SW. 47, YORCK - STRASSE 59.
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher
Reichs Währung. Zur Kauf summe wird ein Zuschlag von 5% vom
Käufer erhoben.
2. Käufer, welche am Schlüsse der Versteigerung oder an dem da-
rauffolgenden Tage zu zahlen wünschen, müssen eine entsprechende
Summe vor der Versteigerung deponieren.
3. Die Übernahme der Gegenstände erfolgt zugleich mit dem Zu-
schlage. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert,
in dem sie sich befinden. Nach erfolgtem Zuschlag können
diesbezügliche Reklamationen nicht berücksichtigt werden.
4. Die Kataloge sind nach den durch den Kunstsachverständigen
des Hanses geprüften Angaben der Auftraggeber zusammengestellt.
Die in den Katalogen enthaltenen Angaben und Beschreibungen
der zur Auktion gestellten Gegenstände werden jedoch nicht
gewährleistet
5. Die angegebenen Maße gelten bei Gemälden ohne Rahmen, bei
Stichen bis zum Plattenrand, bei Skulpturen ohne Sockel.
6. Gesteigert wird um mindestens 1 M., über 100 M. um 5 M.
7. Von der Reihenfolge kann in Ausnahmefällen abgewichen werden.
8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben, entscheidet das Los. Bei Streitigkeiten über den
Zuschlag wird der Gegenstand noch einmal ausgeboten.
BERLINER KUNSTAUKTIONS-HAUS
GEBRÜDER HEILBRON
Berlin SW. 68, Zimmer-Straße 13
An das Berliner Kunstauktions-Haus gerichtete Kauf auf träge werden durch
Vermittlung zuverlässiger und lachkundiger Kommissionäre und Kunsthändler
ausgeführt. Dieselben fibernehmen auch Kaufaufträge für Reflektanten, welche
der Auktion nicht beiwohnen, unter Berechnung einer Provision von 5%. An
Besichtigungstagen sind einige der Herren zur Entgegennahme von Aufträgen
im Auktionshause anwesend.
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BERLIN SW. 47, YORCK - STRASSE 59.