Vetters Francois de la Roche, Graf und Marquis de Fontenilles,
zu enterben. Dies Zwischenspiel ist wichtig; erhalten wir auch
keine direkte Nachricht über das Holbein-Bild, so gibt doch
folgende Überlieferung einen überraschenden Hinweis: als
Frangois de Fontenilles der Ältere 1683 nach dem Tode der
Charlotte de Blaigny das Schloß tatsächlich in Besitz nimmt,
heiratet dort sein Sohn Frängois der Jüngere eine Marie-
Therese de Mesmes aus dem Hause der Grafen d’Avaux.
Dieser letzte Name läßt uns aufhorchen, wir haben ihn schon
gehört (vgl. S. 5) als fälschliche und bisher ganz unerklär-
liche Bezeichnung für den einen der Dargestellten des Bildes.
Marie-Thärdse hat ihren Onkel, den Grafen Jean-Antoine
d’Avaux, beerbt. Das Bild mag später als Teil dieses Nach-
lasses gegolten und dadurch der falsche Name sich dem Bilde
für Jahrhunderte verbunden haben. Ein solcher Irrtum ist um
so wahrscheinlicher, als die Fontenilles nicht im Besitz ihrer
erschlichenen Erbschaft blieben und endlich 1686 Frangois
und Marie-Renee Voisin, die Enkelin des alten Cessac, das
Schloß Milhars nach Beendigung des Rechtsstreits in Besitz
nehmen durften; sie aber werden kaum noch eine rechte Vor-
stellung von der Herkunft des alten Inventars gehabt haben.
Da das Ehepaar kinderlos bleibt und niemand es ihm wird
verdenken können, daß es den nächstverwandten, räuberi-
schen Fontenilles, die ihm noch jahrzehntelang Schwierig-
keiten machten, ihr mühsam zurückerlangtes Erbgut nicht
vermachen wollte, erscheint im Testament der Marie-Renee
Voisin von 1716 ein entfernter Verwandter ihres Mannes,
Chrätien de Lamoignon, als künftiger Besitzer von Milhars.
Vierundvierzig Jahre, von 1721 bis 1765, haben die La
moignons das Schloß besessen, ohne jemals dort residiert zu
haben. Zugegeben, daß es als äußerst kühn erscheinen müßte,
den Holbein durch die unruhigen Zeiten und wechselnden
Besitzer hindurch immer noch am gleichen Orte zu vermuten,
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zu enterben. Dies Zwischenspiel ist wichtig; erhalten wir auch
keine direkte Nachricht über das Holbein-Bild, so gibt doch
folgende Überlieferung einen überraschenden Hinweis: als
Frangois de Fontenilles der Ältere 1683 nach dem Tode der
Charlotte de Blaigny das Schloß tatsächlich in Besitz nimmt,
heiratet dort sein Sohn Frängois der Jüngere eine Marie-
Therese de Mesmes aus dem Hause der Grafen d’Avaux.
Dieser letzte Name läßt uns aufhorchen, wir haben ihn schon
gehört (vgl. S. 5) als fälschliche und bisher ganz unerklär-
liche Bezeichnung für den einen der Dargestellten des Bildes.
Marie-Thärdse hat ihren Onkel, den Grafen Jean-Antoine
d’Avaux, beerbt. Das Bild mag später als Teil dieses Nach-
lasses gegolten und dadurch der falsche Name sich dem Bilde
für Jahrhunderte verbunden haben. Ein solcher Irrtum ist um
so wahrscheinlicher, als die Fontenilles nicht im Besitz ihrer
erschlichenen Erbschaft blieben und endlich 1686 Frangois
und Marie-Renee Voisin, die Enkelin des alten Cessac, das
Schloß Milhars nach Beendigung des Rechtsstreits in Besitz
nehmen durften; sie aber werden kaum noch eine rechte Vor-
stellung von der Herkunft des alten Inventars gehabt haben.
Da das Ehepaar kinderlos bleibt und niemand es ihm wird
verdenken können, daß es den nächstverwandten, räuberi-
schen Fontenilles, die ihm noch jahrzehntelang Schwierig-
keiten machten, ihr mühsam zurückerlangtes Erbgut nicht
vermachen wollte, erscheint im Testament der Marie-Renee
Voisin von 1716 ein entfernter Verwandter ihres Mannes,
Chrätien de Lamoignon, als künftiger Besitzer von Milhars.
Vierundvierzig Jahre, von 1721 bis 1765, haben die La
moignons das Schloß besessen, ohne jemals dort residiert zu
haben. Zugegeben, daß es als äußerst kühn erscheinen müßte,
den Holbein durch die unruhigen Zeiten und wechselnden
Besitzer hindurch immer noch am gleichen Orte zu vermuten,
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