Bedingungen
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichswährung;
der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von zehn Prozent zu entrichten. Sollte
durch erfolgtes Doppelgebot eine Meinungsverschiedenheit entstehen, so wird die betreffende
Nummer sofort nochmals ausgeboten.
Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von dem Zustande der ein-
zelnen Gemälde zu überzeugen, so können Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage in keinerlei
Weise berücksichtigt werden. Die Künstlernamen sind nach Angabe der bisherigen Besitzer
beibehalten.
Die erworbenen Gemälde sind von den Erstehern nach jeder Vakation gegen Bezahlung
des Erstehungspreises inklusive des Aufgeldes von zehn Prozent zu übernehmen, andernfalls
behält sich der Unterzeichnete das Recht vor, die von ihren Erstehern nicht in Empfang ge-
nommenen Gemälde wieder zu versteigern und zwar auf Kosten und Gefahr des Erstehers.
Die Sammlungen werden Samstag den 23. und Sonntag den 24. April vormittags
von 10—1 Uhr, nachmittags (mit Ausnahme des Sonntags) von 2—5 Uhr zur
Besichtigung
im Auktionslokale der Galerie Helbing, Wagmüllerstraße 15, ausgestellt; es ist nur den mit
Katalogen versehenen Personen die Besichtigung der Sammlungen gestattet, wie dies auch
bezüglich der Beiwohnung der Auktion der Fall ist.
Bei der Besichtigung wird bestmöglichste Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher einen
von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat. Kataloge sind durch die bekannten Buch-,
Kunst- und Antiquitäten-Handlungen des In- und Auslandes zu beziehen, sowie durch den
Unterzeichneten, der auch jede die Versteigerung betreffende Auskunft gerne erteilt.
HUGO HELBING
Kunsthändler und gerichtl. vereidet. Sachverständiger
München
Liebigstraße 21 — Wagmüllerstraße 15.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichswährung;
der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von zehn Prozent zu entrichten. Sollte
durch erfolgtes Doppelgebot eine Meinungsverschiedenheit entstehen, so wird die betreffende
Nummer sofort nochmals ausgeboten.
Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von dem Zustande der ein-
zelnen Gemälde zu überzeugen, so können Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage in keinerlei
Weise berücksichtigt werden. Die Künstlernamen sind nach Angabe der bisherigen Besitzer
beibehalten.
Die erworbenen Gemälde sind von den Erstehern nach jeder Vakation gegen Bezahlung
des Erstehungspreises inklusive des Aufgeldes von zehn Prozent zu übernehmen, andernfalls
behält sich der Unterzeichnete das Recht vor, die von ihren Erstehern nicht in Empfang ge-
nommenen Gemälde wieder zu versteigern und zwar auf Kosten und Gefahr des Erstehers.
Die Sammlungen werden Samstag den 23. und Sonntag den 24. April vormittags
von 10—1 Uhr, nachmittags (mit Ausnahme des Sonntags) von 2—5 Uhr zur
Besichtigung
im Auktionslokale der Galerie Helbing, Wagmüllerstraße 15, ausgestellt; es ist nur den mit
Katalogen versehenen Personen die Besichtigung der Sammlungen gestattet, wie dies auch
bezüglich der Beiwohnung der Auktion der Fall ist.
Bei der Besichtigung wird bestmöglichste Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher einen
von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat. Kataloge sind durch die bekannten Buch-,
Kunst- und Antiquitäten-Handlungen des In- und Auslandes zu beziehen, sowie durch den
Unterzeichneten, der auch jede die Versteigerung betreffende Auskunft gerne erteilt.
HUGO HELBING
Kunsthändler und gerichtl. vereidet. Sachverständiger
München
Liebigstraße 21 — Wagmüllerstraße 15.