Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Hugo Helbing <München> [Hrsg.]
Katalog von Original-Zeichnungen der Jahrgänge bis 1910 der Münchener Illustrierten Wochenschrift "Jugend": Auktion in München in der Gallerie Helbing ; 17. und 18. Juni 1910 — München, 1910

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20555#0004
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Bedingungen.

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung
in deutscher Reichswährung und erfolgt unter der fach-
männischen Leitung des Unterzeichneten durch einen von
diesem beauftragten Auktionator. Die Ersteher haben auf den
Zuschlagspreis ein Aufgeld von zehn Prozent zu entrichten.
Sollte durch erfolgtes Doppelgebot eine Meinungsverschieden-
heit entstehen, so wird die betreffende Nummer sofort noch-
mals ausgeboten.

Das geringste Gebot bis zu M. 10.— ist 50 Pf., von
M. 10.— an M. 1.—, von M. 100.— an M. 5.—.

Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern
vereinigen oder trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern
bei den einzelnen Vakationen nicht genau einhalten zu lassen.

Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich
von dem Zustande der einzelnen Blätter zu überzeugen, so
können Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage in keinerlei
Weise berücksichtigt werden.

Die Vervielfältigungsrechte werden durch den Erwerb
der im vorliegenden Katalog enthaltenen Originalzeichnungen
nicht Eigentum der betreffenden Käufer, sondern verbleiben
ausschliessliches Eigentum der Verlagshandlung.

Für die Originalität der hier zur Versteigerung gelan-
genden Blätter wird garantiert.

Die erworbenen Blätter sind von den Erstehern nach
jeder Vakation gegen Bezahlung des Erstehungspreises inkl.
des Aufgeldes von zehn Prozent an die Firma Hugo Helbitlg
zu übernehmen, widrigenfalls sich der Versteigerer das Recht
vorbehält, die angesteigerten, von ihren Erstehern nicht in
Empfang genommenen Blätter wieder zu verkaufen, und zwar
auf Kosten und Gefahr des Erstehers.

2
 
Annotationen