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BEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht in Reichsmark ausschließlich gegen sofortige Bezahlung und erfolgt unter
der fachmännischen Leitung des Unterzeichneten; die Ersteber haben auf den Zuschlagspreis ein Auf-
geld von fünfzehn Prozent zu entrichten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises,
die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Sollte durch erfolgtes Doppelgebot eine Mei-
nungsverschiedenheit entstehen, so wird die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten. Das ge-
ringste Gebot bis zu M. loo.~ ist M. 1.-, über M. loo.~ M.5.~.
Die Ansteigerer haben ihre Ankäufe nach jeder Vakation gegen Barzahlung zu übernehmen und den
Steigerungspreis hierfür einschließlich des Aufgeldes an die Tirma HUGO HELBING, FRANK-
FURT A. M. zu leisten, widrigenfalls sich der Versteigerer das Recht vorbehält, die angesteigerten, nicht in
Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers sofort wieder zu verkaufen.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und als ausschließlicher Gerichts-
stand gilt Trankfurt a. M.
Zafffungs bedingte tigert: Sämtliche Ankäufe sind längstens einen Zag nach Beendigung der
Auktion in har oder in Scheck auf Trankfurt a. M. zu zahlen. Spätere Zahlungen sind nur mit aus-
drücklichem Einverständnis des Unterzeichneten zulässig und bankmäßig zu verzinsen.- Unterzeichneter
behält sich das Recht vor, wenn nicht spätestens am lj. 6, 1931 Zahlung erfolgt ist, den Verkauf frühestens
vierzehn Zage nach der Versteigerung ohne Tristsetzung zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, sowie die
Reihenfolge der Nummern nicht genau einhalten zu lassen.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlags
befinden. Nach erfolgtem Zuschlag kann keinerlei Reklamation berücksichtigt werden. Die im Katalog
enthaltenen Angaben und Zuschreibungen der zum Verkauf gestellten Gegenstände werden nicht gewähr-
leistet. Erhebliche Beschädigungen und Mängel sind angegeben, soweit sie bei der Katalogisierung be-
merkt wurden. Die Nichtangabe verbürgt keinesfalls das Nichtvorbandensein einer Beschädigung.
Tür die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie übernommen werden.
Der Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu
erfolgen; die unterzeichnete Tirma übernimmt keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.
Bei der Besichtigung wird bestmöglichste Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher einen von ihm ange-
richteten Schaden zu ersetzen hat.
Aufträge werden durch den Unterzeichneten übernommen, der auch jede die Versteigerung betreffende
Auskunft gerne erteilt.

MÜNCHEN
LIEBIGSTR. 21, WAGMÜLLERSTR. 15

HUGO HELBING
FRANKFURT AM MAIN
BOCKENHEIMER LANDSTRASSE S
FERNRUF MAINGAU 72219

BERLIN W 10
MATTHÄIKIRCHSTRASSE 12
 
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