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Hermann, Karl Friedrich
Lehrbuch der griechischen Antiquitäten (1. Theil): Lehrbuch der griechischen Staatsalterthümer — Heidelberg: in der akademischen Buchhandlung von J.C.B. Mohr, 1855

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https://doi.org/10.11588/diglit.49985#0462
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442 Th. Der alhenische Staat. C. II. D. Die Beamten.
UfVTt di Iv /Υίίραίίΐ, νοτερόν <Jf τριάκοντα μεν εν αστει, πεντεκαίάεκα
df εν Πειραιεΐ, nur dass Eöckb wegen Lysias Dardan. §. 8 πάλαι
μιν τρεις, ύστερον di πεντεκαίόεκα κ.τ.λ. schreibt, während Schubert
j). 115 dort vielmehr an die σιτωνας denkt; dass inzwischen die
ganze Stelle auch noch anders geheilt werden kann , Lat Voemcl
in Zeitschr. f. Alterth. 1852, S. 32 richtig bemerkt.
16) Vgl. Meurs. lect. Attic. I. 8 und Hüllmann Handelsgesch.
S. 157 fgg. Die Zahl auch hier nach Böekh 1, S. 70, obgleich
λ oemel in beiden ballen nur zehn, fünf für die Stadt und fünf für
den Piräeus an nimmt.
§. 151.
Auch was die Finanzbehörden betrifft, sind die durch
das Loos besezten vorzugsweise die älteren und ursprüng-
lichen, die unter der Oberaufsicht des Rathes die ordent-
lichen Einkünfte des Staats verwalten J) , wogegen die
erwählten Beamten unabhängig von lezterem zunächst
ausserordentlichen Zuflüssen und Bedürfnissen ihre Ent-
stehung verdankt zu haben scheinen. Unter jenen sind
zuvörderst die zehn Poleten zu nennen, welche theils die
Verpachtung der öffentlichen Ländereien und Gefälle,
theils die Verkäufe von Menschen und Sachen zu besor-
gen hatten, die dem Staate durch Richterspruch oder
Gesetz zugefallen waren 2) ; daneben aber bestanden für
das Eintreiben der Strafen und Bussen die Praktoren 3),
wofern nicht in besonderen Fällen eigene Commissarien
dafür ernannt wurden 4) 5 und die Gerichtsgelder flössen
in die Casse der Kolakreten, um daraus die öffentlichen
Speisungen 5) und später auch den Richtersold zu be-
streiten 6), während die übrigen Einnahmen an die Apo-
dekten abgeliefert7) und von diesen wieder den Schatz-
meistern der einzelnen Acmter zugctheilt wurden 8).
Dem Staate selbst diente als Reserve der Schatz der
Athene 9) , später auch der der übrigen Götter 10), deren
ersterem er von allen Confiscationen oder Bussen und
wahrscheinlich noch von mancher anderen Einnahme den
zehnten, lezteren den fünfzigsten Theil zuwies n) und
beide durch je zehn aus den Höchstbesteuerten erlooste
Schatzmeister verwalten liess 12) ; als aber Themistokles
und Aristides den Grund zu einem eigentlichen Staats-
schätze gelegt hatten 1δ) und mit der gesteigerten Blüthc
 
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