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der Amt-Schreiber- Accidmzim.
Mor Mundirr oder Kovirung-Bericht,
«V Protocoll und Beylagen, von jedem
Bogen - - - - -
Vor Urtheils« oder Bescheid-Abschrift
in schriftlichen Processen - -
In mündlichen - - - -
Vor Aufsuchung und Ertract aus Acten
oder Protokollen - - - -
So jedoch nicht ohne der Ober- Beam-
ten Vorwissen geschehen soll. Wann
cs mehr als ein Bogen, von den übri-
gen Bogen jeden - - - -
Vor Einricht-und Mundirung eines Zeu-
gen - Uoruli der Bogen - - -
Vor einen Zunft- oder Geburts -Brief -
Von einem Testament oder andere OiHo-
lirion 15 - 20. Alb. bis - -
Nach Proportion der Größe, und, wann
es über Feld, tägliche Diäten - -
Dergleichen er aber niemals allein, son-
dern allzeit unter Direction eines Ober-
Beamten errichten soll.
fl. Aid. Pf.
Die
der Amt-Schreiber- Accidmzim.
Mor Mundirr oder Kovirung-Bericht,
«V Protocoll und Beylagen, von jedem
Bogen - - - - -
Vor Urtheils« oder Bescheid-Abschrift
in schriftlichen Processen - -
In mündlichen - - - -
Vor Aufsuchung und Ertract aus Acten
oder Protokollen - - - -
So jedoch nicht ohne der Ober- Beam-
ten Vorwissen geschehen soll. Wann
cs mehr als ein Bogen, von den übri-
gen Bogen jeden - - - -
Vor Einricht-und Mundirung eines Zeu-
gen - Uoruli der Bogen - - -
Vor einen Zunft- oder Geburts -Brief -
Von einem Testament oder andere OiHo-
lirion 15 - 20. Alb. bis - -
Nach Proportion der Größe, und, wann
es über Feld, tägliche Diäten - -
Dergleichen er aber niemals allein, son-
dern allzeit unter Direction eines Ober-
Beamten errichten soll.
fl. Aid. Pf.
Die