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trachten und rieth der Versammlung sich zunächst durch Ernennung
eines Ausschusses oder durch schriftliche Auseinandersetzungen über
den Gegenstand des Streites zu verständigen. Als nun 12. Sep-
tember der präsidircnde Bürgermeister, Gerhard Brandes die
Ordnungen aufforderte, sich über diese Vorschläge zu erklären, so
kam es alsbald zum heftigsten Parteikampfe. Indem nämlich die
Schöppen dafür stimmten einem Ausschüsse beider Parteien die
Entscheidung zu übertragen, und der Rath dieser Meinung beifiel,
so bedurfte es der Verfassung gemäß, um diese Meinung zu einem
Gemeindebeschluß zu erheben, nur noch des Beitrittes zweier unter
den vier Quartieren, und dazu war Aussicht, indem im Hohen
und Koggenquarticre die Parteien sich ziemlich das Gleichgewicht
hielten.
Aber das Fischerquartier und die Abgeordneten der vier
Hauptgewerkc, unter denen sich mir Rechtgläubige befanden, wollten
nicht einmal auf eine Debatte H über die vorgelcgtc Frage einge-
hen, sondern stellten au den Rath ihre alte Forderung, er solle,
wenn er den innern Frieden begründen wolle, vor Allem die Eal-
vinischen Prediger und Lehrer aus der Stadt verjagen. Dieser
Abweichung von der in dieser Versammlung althergebrachten Ge-
schäftsordnung stellten sich zwar die Calvinisten mit allem Eifer
entgegen in dem Maße, daß einmal (19. Sept.) fünf calviuische
Quartiermeister >— was ebenfalls gesetzwidrig war — während der
Verhandlungen in die Rathssitzung hinübcrgingen, um sich von
dort her Hülfe zu erbitten. Das Resultat der vielen stürmischen
Sitzungen, welche sich vom 13. September bis zum 5. October hin-

H Daß Bötticher in der Declaration und Chronik den Hergang der
Sache unrichtig verzeichnet?, ergiebt sich aus den bei kosend. Mise.
I. 685 ff. vollständig mitgetheilten Recessin. Au ihrer Rechtfertigung
übergeben die Protestirenden in der dritten Ordnung 5 Oetober dem
Rath ein von Bötticher abgefaßtes Gutachten, in welchem sie aus 9
Ursachen Nachweisen, daß sie über keinen andern Vorschlag als über
den von ihnen beantragten berathschlagcn könnten.
 
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