Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Be-
zahlung des Kaufpreises, die Gefahr jedoch bereits
mit dem Zuschlag an den Käufer über (Eigentums-
vorbehalt nach § 455 des BGB.)
zahlung des Kaufpreises, die Gefahr jedoch bereits
mit dem Zuschlag an den Käufer über (Eigentums-
vorbehalt nach § 455 des BGB.)