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Vorbemerknng.

Die Grundsätze, die mich bei der Anfertigung der
Regesten leiteten, sind folgende. Von gedruckten Ur-
kunden, Aktenstücken und Briefen machte ich hlos Aus-
züge in einer der Wichtigkeit eines jeden Stückes an-
gemessenen Ausführlichkeit. Ungedrucktes dagegen gebe
ich, und zwar auf ausdrücklichen Wunsch der histori-
schen Commission, mit Weglassung der unwichtigen
Anfangs- und Schlussredensarten wörtlich. Doch von
manchen Urkunden, namentlich von denen, die ich in
Frankfurt und Carlsruhe fand, kann ich blos Auszüge
bringen, da mir die Zeit nicht reichte die Originalien
vollständig zu copiren. Ausser den von Friedrich aus-
gestellten Urkunden etc., glaubte ich der Vollständigkeit
wegen die wichtigsten Ereignisse seines Lehens, seine
Bündnisse mit Fürsten und Städten, seine Verträge und
Friedensschlüsse aus gleichzeitigen Schriftstellern und
Urkunden beifügen zu müssen. Zur Unterscheidung von
diesen letzteren sind die von Friedrich ausgestellten
Urkunden numerirt.

Endlich will ich, um Wiederholungen, namentlich
in den Citaten, zu vermeiden, einige Abbreviaturen
anfiihren:

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