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446

Kegesten zur Geschichte

2) Der Zoll zu Esslingen soll nicht mehr erhoben
werden, bis zum Austrag vor dem Kaiser. 3) Dem
Diether von Gemmingen (bad. Landhofmeister) soll
sein Theil an dem Schloss Heimsheim und Alles was
ihm entrissen wurde, bis zum 28. Okt. zurückgestellt
werden. 4) Alle, welche mit den drei Fürsten
oder ihren Angehörigen in Fehde stehen, sollen
vor den Grafen Joss Nikolaus von Zollern zu einem
gütlichen Tage kommen. 5) Alle Fehde soll aus
sein, die Gefangenen sollen ledig gelassen werden,
doch Urfehde schwören und ihren Unterhalt wäh-
rend der Gefangenschaft bezahlen. 6) Wenn sie
unter sich Ansprache haben wegen anderer Sachen,
die vor oder in die Zeit der Fehde fallen, sollen
sie ihre Räthe zu dem Grafen Joss Nikolaus von
Zollern schicken, der diese Streitigkeiten entschei-
den soll u. s. w. — Auszug bei Sattler, Gesch. des
Herzogthums Würtenberg, Grafen IV. Bd. S. 83 f.

(298)

1469 Fr. erweitert das Bündniss, das er am 14. Nov.

18. Nov. 1467 mit dem Grafen Eberhard von Wirtemberg
s. 1. auf 5 Jahre geschlossen, nachdem beide eingesehen,
dass es während des zweijährigen Bestandes ihnen
und ihren Landen zu Nutzen und Frommen ge-
dient hat, in der Art, dass es nach dem Verlauf
der drei Jahre noch zehn Jahre bestehen soll. Sie
versprechen sich dabei noch, sich im Kriegsfalle
mit 50 Gewappneten zu Pferd beizustehen. Sie
nehmen aus: den Papst und den Kaiser. Fr. nimmt
aus: die Könige von Ungarn und von Sicilien, alle
Kurfürsten, alle Fürsten von Bayern, die Herzoge
von Burgund und von Calabrien, den Landgrafen
Ludwig von Hessen, den Bischof von Würzburg,
die Städte Heilbronn undWimpfen und den Mark-
grafen Karl von Baden (diesen laut des Bündnisses
vom 11. Juni 1467). Graf Eberhard nimmt aus:
den Herzog Karl von Burgund, den Grafen Ulrich
von Wirtemberg und dessen Söhne Eberhard und
Heinrich, die Herrschaft Wirtemberg und die Städte
Ulm, Reutlingen, Gmünd, Gingen und Aalen. d.
samstag nach sand Martins tag. — K. CXLVH.
(Das Datum ist verdächtig, da 1469 der Martinstag'
auf Samstag fällt. Sattler, Grafen IV. Bd. S. 87
hat den 14. November.) (299)
 
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