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Hoppe, Oswald
Der Silberbergbau zu Schneeberg bis zum Jahre 1500 — Heidelberg, 1908

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https://doi.org/10.11588/diglit.52542#0019

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der Freiheitsbrief eine Zusammenfassung schon früher erteilter
Rechte ist, habe ich in den Anmerkungen zu der folgenden kurzen
Inhaltsangabe zu erbringen gesucht. Er bestimmt die Wahl der
zwölf Schöppen und des Bergrichters, die der Knappschaft und
Gemeinde vorstehen sollen,62 gewährt der Gemeinde auf zehn
Jahre die Gerichtseinkünfte mit Ausnahme der Gerichtsbarkeit
über Hals und Hand,03 gibt allen Einwohnern das Recht zum Backen,
Schlachten, Schenken und zu anderer Hantierung, sowie Zoll- und
Geleitsfreiheit für alles, was zur Notdurft des Berges und der Ein-
wohner eingeführt wird,04 verbietet die Errichtung aller nicht un-
umgänglich für den Bergbau notwendigen Gebäude auf dem Mühl-
berge, Wolfsberge und anderen benachbarten Bergen, wenn die-
selben fündig werden sollten, und den Ausschank und Verbrauch
v<m Bier auf den Berggebäuden. Obwohl er schon wiederholt
gedruckt ist, habe ich ihn doch der Vollständigkeit wegen im
Anhänge unter Nr. VIII aufgenommen.
Die Landesteilung von 1485 brachte die Stadt und das Berg-
werk in ein eigentümliches Verhältnis zu den Wettinern. Der
Schneeberg mit dem Neustädtel und allen Gebirgen eine Meile im
Umkreise wurde nämlich im gemeinsamen Besitze der beiden
°2) Über die Gründe, die die Annahme einer früheren Verleihung dieses
Rechtes stützen, vergl. Kap. II. — 6S) Diese Begnadung wird 1488 Novbr. 28.,
1493 Mai 14., 1500 März 25. und 1503 Juni 23. verlängert. Da der Freiheitsbrief
v°n einer 10jährigen Begnadigung spricht, muß sie Ende 1478 oder Anfang 1479
gegeben worden sein. In der Tat heißt es in dem Bericht eines auf den Schnee-
berg entsandten landesherrlichen Rates: umb die gerichtfeil und das zu den
Sastdingen muss gegebin werden, sult dem geginschreiber gegeben werden und
dem gemeinen berge fürder zugut gehalten. H.St.A. Dresd. W. A. Bergwerkss.
Kaps. V Bl. 141. Das Schreiben ist nach 1478 Dez. 6. (vergl. Bl. 130), aber vor
1479 Okt. 15. abgefaßt (vergl. Ermisch, U.B. II Nr. 1099). Vergl. auch H.St.A.
bresd. W. A. Bergwerkss. Kaps. V Bl. 110. — <u) Heinrich v. Starschedel berichtet
arn 6. Dez. 1478 an die Fürsten, die Amtleute von Zwickau und Vogtsberg ließen
Fernand zollfrei auf den Schneeberg fahren, der nicht eine besondere Schrift
0<ler entphehlnis habe; darum bitte die Gemeinde um einen Brief mit den Frei-
heiten anderer Bergwerke. H.St.A. Dresd. W. A. Bergwerkss. Kaps. V Bl. 130. —
1° dem in voriger Anmerkung angeführten Bericht heißt es, Essen und Trinken
'Wisse zollfrei eingeführt werden; auch die Freiung wie auf anderen Silber-
bergwerken geschehe nach seinem (des Schreibers) Verstehen billig. — Der
Bergmeister Raspe führt in einem Bericht vom 12. März 1479 Klage darüber,
daß von den Nahrungsmittel auf den Berg bringenden Bauern Zoll gefordert
Werde „uiigeachtet kaiserlicher (?) und fürstlicher Befreiung des Bergwerkes“.
H.St.A. Dresd. ,W.A. Bergwerkss. Kaps. V Bl. 133.

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