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Ernst v. Bassermann-Jordan


Abb. 34 u. 35. Halsulir, ganz aus Elfenbein. Gehäuse und Werk modern, im Stil der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts

Bis zu einem gewissen Grade sind alle älteren Uhren Kunstwerke der Technik und
zugleich Werke des Kunstgewerbes. Nur die Anfänge der Bäderuhr sind künstle-
risch arm, die Freude an dem technisch Neuen überwiegt. Jene Meßwerkzeuge, die
dazu dienen, aus dem Stande der Sonne oder anderer Gestirne die Zeit zu er-
kennen, verzichten erst seit dem Ausgange des 18. Jahrhunderts auf künstlerischen
Schmuck und werden reiner technischer Gebrauchsgegenstand, was im Grunde ge-
nommen jede Uhr ist. Aber es gab Zeiten, in denen die Uhr dem künstlerischen
Schmuckbedürfnis so willig große Flächen darbot, daß die Zweckbestimmung der Uhr
fast ganz vergessen und ihr Zifferblatt von der Fülle des umgebenden Prunkes nahezu
begraben wurde.
Jedenfalls muß der Uhrensammler auf dem Gebiete der einschlägigen Techniken
ebenso wie auf dem Gebiet des alten Kunstgewerbes und in der Kulturgeschichte
bewandert sein und sich die astronomischen Grundbegriffe zu eigen gemacht haben,
will er nicht steten Täuschungen ausgesetzt sein, Bruchstücke und entstellte Stücke
für wohlerhalten und manchmal Instrumente, die gar keine Zeitmesser sind, als Uhren
kaufen.
Die Uhr als technischer Gebrauchsgegenstand veraltete ziemlich rasch, denn die Technik
der Uhrmacherei und des Instrumentenbaues schritt fort, Erfindung reihte sich an
 
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