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Jahrbuch für den Zeichen- und Kunstunterricht — 1.1905

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Des Jahrbuches dritter Teil. Zum Gedächtnis
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Des Jahrbuches vierter Teil. Überblick über den Stand des Zeichenunterrichtes in den verschiedenen Ländern
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Erste Abteilung. Deutsches Reich
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Grunewald, W.: Volksschulen
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https://doi.org/10.11588/diglit.74907#0213

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1. Kap. Preußen. I. Volksschulen.

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abgehalten wurden, dazu benutzt, die einberufenen Lehrer mit dem methodischen
Betrieb der neuen Lehrweise bekannt zu machen und ihnen durch entsprechende
Übungen vor allem Gelegenheit zu bieten, sich zeichnerisch selbst so weit aus-
zubilden, um nicht nur den gegebenen Vorschriften gemäß diese mechanisch ohne
eigenes Urteil zu befolgen, sondern sie möglichst weit mit den Schwierigkeiten
bekannt und vertraut zu machen. Inzwischen waren die Lokal- und Bezirksschul-
behörden in verschiedenen Teilen der Monarchie selbst dazu übergegangen, in
Kursen sich einen Teil der Lehrer und Lehrerinnen heranbilden zu lassen, um
mit der Einführung des neuen Lehrplanes beginnen zu können. Das Ministerium
sprach zu diesem Vorgehen in einzelnen Städten in einer Verfügung vom 29. Fe-
bruar 1904 seine Befriedigung aus und ordnete zum Zwecke einer einheitlichen
und möglichst nutzbringenden Gestaltung dieser Kurse an, daß die Leitung der-
selben in die Hände von geprüften Zeichenlehrern (höherer Lehranstalten. Verf.),
die an einem der seit Ostern 1902 an der Kgl. Kunstschule zu Berlin abgehalte-
nen viertägigen Einführungskurse für geprüfte Zeichenlehrer teilgenommen hatten,
gelegt werden solle. Ebenso wurden in dieser Verfügung die Provinzialbehörden
angewiesen, darüber zu berichten, in welchem Maße und unter welchen Verhält-
nissen diese Kurse zur Durchführung gelangt seien bezw. in Zukunft gelangen
sollten, ebenso sollte über die Ergebnisse dieser Kurse berichtet werden. Auf
Grund dieser Berichte erklärt sich das Ministerium bereit, die Kgl. Regierungen
zu ermächtigen, den von diesen namhaft gemachten Lehrern versuchsweise
zu gestatten, nach dem neuen Lehrplane zu unterrichten. Bestimmungen über
die allgemeine Einführung dieses Planes behielt sich das Ministerium auch jetzt
noch vor.
Eine weitere umfangreiche Verfügung des Ministeriums vom 16. Juli 1904 be-
schäftigt sich des weiteren mit dieser Angelegenheit, indem zur ferneren Einrich-
tung solcher Ausbildungskurse in möglichst großem Umfange angeregt wird, und
setzt zugleich die wünschenswerte Dauer derselben fest. Bei genügender Be-
gabung der Teilnehmer wird die Dauer eines Kursus für den gesamten Zeichen-
unterricht an den Volksschulen einschließlich des Linearzeichnens auf 150 Stunden
festgesetzt; nochmals wird betont, daß als Leiter dieser Kurse nur geprüfte Zei-
chenlehrer in Frage kommen dürften, „da für die Behandlung der Aufgaben der
Mittel- und Oberstufe unbedingte Sicherheit im Zeichnen nach der Natur nötig
ist." Die festgesetzte Zeit von 150 Stunden soll in solchen Kursen folgendermaßen
auf die einzelnen Übungsgebiete verteilt werden:
a) für das Gedächtniszeichnen etwa 18 Stunden,
b) für das Zeichnen nach flachen Gegenständen mit Farbentreffübungen etwa
36 Stunden,
c) für das Zeichnen nach körperlichen Gegenständen etwa 72 Stunden,
d) für das Linearzeichnen etwa 18 Stunden.
Dieser Verfügung wurden Verzeichnisse von Lehrmitteln für ein- und zwei-
klassige, für drei-, vier- und fünfklassige und für sechs-, sieben- und achtklassige
Schulen angefügt; ferner eine Zusammenstellung von Beispielen für das Gedächtnis-
zeichnen und ein besonderer Plan für den 18stündigen Betrieb des Kursus im
Linearzeichnen. Die Verzeichnisse für die Lehrmittel sollen lediglich einen Anhalt
für die Auswahl solcher Beispiele geben, die sich aus der nächsten Umgebung
des Schülers für den Unterricht verwerten lassen, und solcher Gegenstände, die
ohne besondere Aufwendungen leicht beschafft werden können. Es wird sodann
noch auf billige und zweckmäßige Lernmittel,, hingewiesen. Des weiteren be-
schäftigt sich die Verfügung mit verschiedenen Änderungen bezw. Vereinfachungen
des Lehrplanes, indem zunächst das ausschließliche Gedächtniszeichnen auf das
vierte Schuljahr auszudehnen empfohlen wird. Es soll durch weitere Versuche
geprüft werden, ob sich ein auf diese Weise notwendig erscheinendes Hinaus-
schieben des Zeichnens nach dem Gegenstände empfiehlt. In methodischer Be-
ziehung wird betont, daß es auf jeden Fall ratsam erscheine, eine neue Aufgabe
dadurch vorzubereiten, „daß man im Klassenunterricht die typische Form des dar-
zustellenden Gegenstandes an der Hand der Natur feststellt und durch Zeichnen
aus dem Gedächtnis (mit Kohle oder Kreide auf Packpapier) einübt. Für den
Beginn des Abzeichnens (nach dem Gegenstand. Verf.) ist es ferner gut, wenn
von den darzustellenden Naturobjekten möglichst viele und möglichst ähnliche
 
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