Die Augsburger Inschrift und die Jugendwerke
Hans Holbein’s.
Eine Entgegnung von Alfred Weltmann.
Herr W. Schmidt sucht in Heft II und III des 3. Jahrgangs dieser
Blätter den Beweis zu führen, dass diejenigen Gemälde, welche, seit
einem 1845 von Waagen ausgesprochenen ürtheil, der Augsburger Zeit
des jüngeren Holbein zugeschrieben wurden, nicht von ihm sondern von
seinem Vater herrühren. Waagen hatte seine Ansicht auf innere künst-
lerische Gründe basirt, später fand sich aber auch noch eine äussere
Bestätigung in der Inschrift eines der Augsburger Gemälde, der heiligen
Anna selbdritt. Es ist dieselbe Inschrift, welche auch für das Geburts-
jahr Holbeins entscheidend ist.
Herr Schmidt sucht diese Inschrift anzufechten, was vor ihm schon
Herr Herman Grimm in seiner 1867 erschienenen Broschüre „Holbeins
Geburtsjahr“ und Herr R. Marggraff im 1869 erschienenen Katalog der
Augsburger Gallerie gethan. Auf wissenschaftlicher Prüfung beruhten die
Angriffe H. Grimm’s nicht, das war schon aus dem Grunde nicht möglich,
weil er das Original selbst nicht gesehen. Er begnügte sich mit einigen
Wendungen darüber, dass Fälschungen dieser Art leicht möglich seien,
und gelangte zu dem originellen wissenschaftlichen Schlüsse: „Desshalb
auch gelten Inschriften auf Gemälden an sich sehr wenig.“ Später, in
einer Nr. des literarischen Centralblattes, gab er die Nachtragserklärung
ab: „Der Unterzeichnete bemerkt, dass er die Augsburger Inschrift nun
gleichfalls selbst gesehen und sich von ihrer wahren Beschaffenheit über-
zeugt hat. Niemand — dies darf wohl mit aller Schärfe ausgesprochen
werden — der mit der Epigraphik des 16. Jahrhunderts zu thun gehabt
hat, wird sich durch diese Buchstaben täuschen lassen.“ Auch dieser
„mit aller Schärfe“ vorgebrachte Ausspruch wird wohl kaum als genügende
Beweisführung gelten können. — Herr Marggraff bringt wenigstens Gründe
bei. Zunächst weist er meiner Mittheilung der Inschrift im ersten Bande
Hans Holbein’s.
Eine Entgegnung von Alfred Weltmann.
Herr W. Schmidt sucht in Heft II und III des 3. Jahrgangs dieser
Blätter den Beweis zu führen, dass diejenigen Gemälde, welche, seit
einem 1845 von Waagen ausgesprochenen ürtheil, der Augsburger Zeit
des jüngeren Holbein zugeschrieben wurden, nicht von ihm sondern von
seinem Vater herrühren. Waagen hatte seine Ansicht auf innere künst-
lerische Gründe basirt, später fand sich aber auch noch eine äussere
Bestätigung in der Inschrift eines der Augsburger Gemälde, der heiligen
Anna selbdritt. Es ist dieselbe Inschrift, welche auch für das Geburts-
jahr Holbeins entscheidend ist.
Herr Schmidt sucht diese Inschrift anzufechten, was vor ihm schon
Herr Herman Grimm in seiner 1867 erschienenen Broschüre „Holbeins
Geburtsjahr“ und Herr R. Marggraff im 1869 erschienenen Katalog der
Augsburger Gallerie gethan. Auf wissenschaftlicher Prüfung beruhten die
Angriffe H. Grimm’s nicht, das war schon aus dem Grunde nicht möglich,
weil er das Original selbst nicht gesehen. Er begnügte sich mit einigen
Wendungen darüber, dass Fälschungen dieser Art leicht möglich seien,
und gelangte zu dem originellen wissenschaftlichen Schlüsse: „Desshalb
auch gelten Inschriften auf Gemälden an sich sehr wenig.“ Später, in
einer Nr. des literarischen Centralblattes, gab er die Nachtragserklärung
ab: „Der Unterzeichnete bemerkt, dass er die Augsburger Inschrift nun
gleichfalls selbst gesehen und sich von ihrer wahren Beschaffenheit über-
zeugt hat. Niemand — dies darf wohl mit aller Schärfe ausgesprochen
werden — der mit der Epigraphik des 16. Jahrhunderts zu thun gehabt
hat, wird sich durch diese Buchstaben täuschen lassen.“ Auch dieser
„mit aller Schärfe“ vorgebrachte Ausspruch wird wohl kaum als genügende
Beweisführung gelten können. — Herr Marggraff bringt wenigstens Gründe
bei. Zunächst weist er meiner Mittheilung der Inschrift im ersten Bande