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Gesellschaft für Nützliche Forschungen zu Trier [Hrsg.]
Jahresbericht der Gesellschaft für Nützliche Forschungen zu Trier — 1858(1859)

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IV. Aufsätze und Berichte
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A. Numismatische und antiquarisch-geschichtliche
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Schneemann, Gerhard: Die Klostermünzen im Sprengel der trierischen Erzdiöcese
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Schneemann, Gerhard: Die Münzstätten der trierischen Fürsterzbischöfe
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https://doi.org/10.11588/diglit.43692#0020
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St. Maximin gegen 1000, dem zu Brauweiler 1051 und St. Eucharius vielleicht um 1053 das
Münzrecht zur Unterstützung ihres Aufkommens oder aus andern Beweggründen zu Theil geworden.
Die erst genannten Klöster hatten demnach diese Befugniss eher erworben, als das trierische
Erzstift, das sie erst 974 erhielt. Auf gleiche Weise sehen wir die Abteien Corvei im J. 883
und Herford schon 825 in den Besitz des Münzregale gelangen, während die umwohnenden
Bischöfe von Paderborn, Osnabrück, Minden und Münster erst später sich desselben zu erfreuen
hatten. Nonnenklöster, denen das Münz-Privilegium zuerkannt worden wäre, wie den Frauenklöstern
und Stiften zu Herford, Quedlinburg, Essen, gab es im trierischen Sprengel keine.
2} Der Secretair Schneemann.
Die fHünjfiätten her frierifdjen fürßerjbifdjofe.
Nach den bisherigen urkundlichen und münzlichen Auf- oder Bezeichnungen lassen sich die
von den trierischen Fürsterzbischöfen benutzten Münzstätten füglich eintheilen in solche, die durch
königliche Freibriefe ihnen zugewiiligt wurden, und in solche, welche sie kraft kurfürstlichen, durch
die goldene Bulle verliehenen Vorrechts Q nach eigenem Ermessen im Erzstifte oder in irgend
einer ihrer Besitzungen anzulegen für gut fanden. Zu den ersteren gehören die von looy, von
Longuyon, von Coblenz und von Trier, zu den letzteren die von Oberwesel, von Obenbach, von
Bernkastel und von Philippsburg, denen wir die von Peutz, zeitweilig, unter absonderlichen Ver-
hältnissen benutzte anschliessen. Im Ganzen liegen also 9 Prägestellen und deren Fabrikate
unsrer Betrachtung vor. Ob äusser den vorgenannten Orten auch noch andre zu diesem Behufe
in Betracht, kommen, das zu ermitteln, wird den Gegenstand einer besondern Untersuchung bilden,
die wir weiter nuten vorzunehmen gedenken.
I. Ivoy Eintl Longuyon.
Zum Dank für die überaus ehrenvolle und freundliche Aufnahme, die Otto II. in Trier, der
Metropolis von ganz Gallien und Germanien, wie es in der betreffenden Urkunde heisst, bei dem
Erzbischöfe Diederich I. gefunden hatte, schenkte er demselben und seinen Nachfolgern auf ewige
Zeiten im Jahre 974 unter Verzichtleistung selbst des ihm gebührenden Antheils an dem Schlag-
schatze die Münzstätten in Ivoy und Longuyon (Evotio et Longione)* 2). Dass Diederich I. und
seine nächsten Nachfolger von der Schenkung faktischen Gebrauch machten, unterliegt keinem
Zweifel. Aber erkennbare Beweisstücke für die Thätigkeit der einen oder andern Präge in irgend
einer Zeit sind wir ebensowenig im Stande vorzulegen, als überhaupt Münzen existiren, die mit
unumstösslicher Gewissheit Diederich I. zugesprochen werden könnten. Diederich I. war ein Zeit-

9 Siehe Seite 6, Anmerk. 2.
2) Hontheim, H. Tr. D. I. pag. 312: Placuit condonare percussuram perpetuam monete teloneumque ejus-
que rnoneta, quod nobis debebatur in Evotio et Longione absque ullius contradictione, ut possideant. Sowohl
Ivoy (Ivoix, zu Deutsch Ipsch), gelegen zwischen Malmedy und Sedan, als auch Longuion, am Cher, unweit
Longwy, gehörten von jeher zur trierischen Erzdiöcese, aber zu keiner Zeit, so weit die geschichtlichen Auf-
zeichnungen hinaufreichen, zum trierischen Territorium. Das Münzprivilegium haftete also eigentlich mehr an
den dortigen, früh in Ansehen stehenden Kirchen.
 
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