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Kunsthistorische Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses <Wien> [Hrsg.]
Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses (ab 1919 Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen in Wien) — 14.1893

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II. Theil: Quellen zur Geschichte der kaiserlichen Haussammlungen und der Kunstbestrebungen des Allerdurchlauchtigsten Erzhauses
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Mayer, Josef: Urkunden und Regesten aus dem Stadt-Archive zu Wiener-Neustad, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.5885#0653
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URKUNDEN UND REGESTEN

AUS DEM

STADT-ARCHIVE ZU WIENER-NEUSTADT,

HERAUSGEGEBEN VON

DR. JOSEF MAYER.

(FORTSETZUNG.)

Vorbemerkung.

Seit der erste Theil der Regesten aus Wiener-Neu-
stadt im IV. Bande dieses Jahrbuches erschien, ist eine
Veränderung daselbst insofern eingetreten, als auf
eine Eingabe des Stadtrathes von Wiener-Neustadt das
h. k. k. Justizministerium zufolge Entschliessung vom
25. Februar i885, Z. 340g, die Wiederausfolgung der
ältesten Gewähr- und Satzbücher der Gemeinde Wiener-
Neustadt an dieselbe gestattete. Diese bilden somit
jetzt wieder einen Theil des Stadtarchives, so dass die
Gewähren und Sät^e jet^t unter das andere Materiale
dieses Archives aufgenommen sind.

Von dem Materiale des städtischen Archives kommen
vor Allem in Betracht die Rathsprotokolle, welche von
i4ßi beginnen. Ein Kleinfolioband enthält dieselben bis
1467; an denselben schliesst ein Grossfolioband, welcher
von 1468 bis i525 reicht, jedoch manche beträchtliche
Lücken in den Eintragungen aufweist. Der hierauf fol-
gende Mangel jeder protokollarischen Aufzeichnung bis
1S41 dürfte nicht einem Verluste sondern anderen Ver-
hältnissen zuzuschreiben sein: Raum zu Einzeichnungen
jeder Art war in dem grossen Stadtbuche von 1468 noch
genug. Im Jahre 1S42 findet ein Wechsel des Stadt-
schreibers statt und mit diesem Jahre beginnen die
fortlaufenden Rathssitzungsprotokolle. Anfänglich sind
noch mehrere Jahre in einem (Grossfolio-) Bande ver-
einigt: 1542—1544, i545—i55o, i556—1564 (der Band
für i55i—1555 fehlt), i565—1568, i56g—i5ji. Der
folgende Band enthält noch einen Theil von i5ji und
das Jahr i5"2 und nun laufen die Protokolle jahrweise;
sie werden in Kleinfolio angelegt (ausser i5j4, i5y8,

i58g und i5go, die noch Grossfolio haben); ja die Jahre
i586, i58j, i588, i5g2, i5g4, i5g5, i5g6 und 1602 um-
fassen sogar je zwei Bände und nur die Jahre 1603
und 1604, 1607—160g, i6rß und 1614, i6i5 und 1616
sind wieder in einem Bande vereinigt.

Die Protokolle sind zunächst wahrscheinlich wäh-
rend der Sitzung concipirt und dann zur Reinschrift
bestimmt gewesen. Aus dem Jahre i5go sind beide Ab-
fassungen da, ebenso aus einer Reihe von Jahren von
1626 an; aus den Jahren i5giff. sind nur die concipirten,
aus dem Jahre 1542ff. nur mundirten Protokolle vorhan-
den, die — wenigstens manchmal— erst sehr spät ausge-
fertigt wurden. So bestätigt z- B. ein Schreiber von Wien
die Vollendung des allerdings kalligraphisch ausgeführ-
ten Rathsprotokolles von i5j4 am 1. December i5go.

Ausser der schon angedeuteten Lücke fehlen von
den Rathsprotokollen bis 1687 die Jahre: i5yg, i58ß,

1585, i588 erste Hälfte, 1600, 1612, 1640 und i656.
Weiterhin kommen in Betracht die Gerichtsproto-
kolle, Kleinfoliobände, mit Ausnahme des Bandes von
i5gt—i5g2, der Grossfolioformat hat; dieselben sind in-
dess äusserst unvollständig und es sind bis 1657 nur
Aufzeichnungen aus den Jahren: i566, i5j6, i5S_g—1384,

1586, iSgi—i5g2,1601—1604,1607 — 1608,160g—1610,
i6i5—1616, 1617—1618, 1621, 1634 — i6ß6, 1638—1640,
1641—1643 und i654 vorhanden.

Mehrere Kammeramtsbücher, Rechnungsbücher
eines Kaufmannes, Zechbücher der Maurer- und Stein-
metzinnung, lauter Kleinfoliobände, werden bei dem
ersten aus denselben gebrachten Regest kurz not'rt-
 
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