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Kunsthistorische Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses <Wien> [Hrsg.]
Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses (ab 1919 Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen in Wien) — 17.1896

DOI Heft:
II. Theil: Quellen zur Geschichte der kaiserlichen Haussammlungen und der Kunstbestrebungen des Allerdurchlauchtigsten Erzhauses
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Uhlirz, Karl: Urkunden und Regesten aus dem Archive der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.5904#0614
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URKUNDEN UND REGESTEN

AUS DEM

ARCHIVE DER K. K. REICHSHAUPT- UND RESIDENZSTADT WIEN,

HERAUSGEGEBEN VON

KARL UHLIRZ.
II.

1440—1619.

Vorbemerkung.

Dynastische Streitigkeiten, Kämpfe gegen äussere
Feinde, wirthschaftliche, sociale und litterarische Be-
wegungen, kirchliche Wirren erfüllen den Zeitraum,
den zu erhellen die im Folgenden vorgelegten Auszüge
aus Amtsbüchern, Urkunden und Acten des Wiener
städtischen Archives bestimmt sind. Zwar beschränken
sich diese Nachrichten auf einen Gegenstand, der nicht
unmittelbar in der Entwickelungslinie des politischen
Lebens liegt; doch verhehlen sie uns keineswegs den
Einßuss, den die Ereignisse dieser anziehendsten und
lebhaftesten Periode der Wiener Stadtgeschichte auch
auf den Fortgang künstlerischer und gewerblicher Arbeit
genommen haben. Bestimmter noch und anschaulicher
erkennen wir die Einwirkung, welche von der Ausbil-
dung städtischer Verfassung und Verwaltung, die sich
eben in diesem Zeiträume vollzieht, ausgeht. Was wir
im ersten Theile nur in den Anfängen zu erforschen
vermochten, tritt uns in der Fortsetzung mit aller
Deutlichkeit vor Augen. Erstarkung, selbständige Ent-
faltung und Ausdehnung der Bürgergemeinde üben ihre
belebende Kraft auch in der Förderung der Kunst und
des Kunstgewerbes. In ausgeprägter Individualität ist
die Stadt auch auf diesem Gebiete wirksam und viel
bestimmter als bisher lässt sich der Antheil feststellen,
den Wien an der grossen Bewegung der Renaissance
genommen hat. Dass kunstliebende Herrscher hier ihre
Resident nahmen, übte den folgenreichsten Einßuss auf
die Bürgerschaft aus, deren angesehenste Mitglieder
mit den Humanisten und den hervorragendsten Künst-
lern jener Zeit in nahem, persönlichem Verkehre stan-
den. In Geschenken, bei denen bereits neben dem Geld-
werte auch die schöne Form erwogen wird, äussert
sich die Anhänglichkeit der Bürger an den Landes-
fürsten und sein Haus. Von da aus gewinnt die da-
mals weitverbreitete Sitte der schankung und erung
immer weitere Ausdehnung und, so empfindliche Stö-
rungsie auch im städtischen Budget hervorrufen musste,
so schädlich auch ihre sinnlose und selbstsüchtige Ent-
artung war, so wurde doch ganz gewiss durch sie die

schöne Kunstblüthe des Goldschmiedehandwerks und
seiner Nebengewerbe begünstigt, von der uns noch er-
haltene Prunkgefässe, Schaupfennige und Schmuck-
gegenstände in edelster Sprache berichten.

Neben der künstlerischen gewährt auch die wirth-
schaftliche Bewegung reichste Anregung. Ein lebhafter
Handelsverkehr, die Vermehrung freien Capitals, die
Prachtliebe und Beweglichkeit einer kriegerisch er-
regten Zeit gaben dem Gewerbe im Allgemeinen ver-
stärkten Antrieb. Namentlich die Luxusgewerbe mussten
aus alledem den grössten Vortheil z'ehen, während
allerdings andere unter dem Einflüsse derselben Fac-
toren und der Vertheuerung der Lebensmittel zu leiden
hatten. Die fortschreitende Berufstheilung äussert sich
in dem Auftreten neuer Gewerbe, so der Perlhefter, Auf-
drucker und Kartenmaler, Spiegier, Schleierer, Gold-
scheider, Goldspinner, Aet^maler. Einzelne Gewerbe,
welche, von der Zeiten Gunst getragen, sich rasch ent-
wickelten, sprengten den Rahmen der alten grossen Zünfte,
in denen sie mit anderen vereinigt waren. Dieser localen
Entfaltung in der Vermehrung der Gewerbe und Spal-
tung der Zünfte steht gegenüber die Ausdehnung ein-
zelner Zunftverbände über das gan^e Land, ja selbst
über ein bestimmtes Productionsgebiet ohne Rücksicht
auf die politischen Grenzen. Auch im Innern der
Zünfte vollzieht sich manche Wandlung. Die besser
ausgebildete Technik erfordert strengere Vorschriften
über das Lehrlings- und Gesellenwesen, Bestimmungen
über Wanderschaft und Meisterstück; die Fürsorge
für die Güte der erzeugten Waare wird durch ver-
schärfte Prüfung von Seite der verordneten Beschau-
meister bethätigt.

Nimmt also in diesen Dingen das Wiener Gewerbe
an dem Aufschwünge deutscher Kunst und deutschen
Handwerks entsprechenden Antheil, ja wird ihm noch
reichere und vielfältigere Anregung durch die Anwesen-
heit des Hofes und die in dessen Gefolge befindlichen
fremden Meister gegeben, so lassen sich anderseits
die Mängel, welche in der allgemeinen Entwickelung
 
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