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Kunsthistorische Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses <Wien> [Hrsg.]
Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses (ab 1919 Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen in Wien) — 24.1903

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II. Theil: Quellen zur Geschichte der kaiserlichen Haussammlungen und der Kunstbestrebungen des Allerdurchlauchtigsten Erzhauses
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Zimmermann, Heinrich: Inventare, Akten und Regesten aus der Registratur seiner k. und k. apostolischen Majestät Oberstkämmereramtes
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https://doi.org/10.11588/diglit.5914#0337
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INVENTARE, AKTEN UND REGESTEN

AUS DER

REGISTRATUR SEINER K. UND K. APOSTOLISCHEN MAJESTÄT

O B E RSTKÄM M E RE R AMTE S

HERAUSGEGEBEN VON

D* HEINRICH ZIMMERMANN.

19284 (1740 Oktober 20—1744 November.)

In einem Status des Oberstkämmererstabes werden
unter anderem angeführt :

1 Schatzmeister: Johann von Schwingheimb mit
einer Besoldung von ß. 1200 und der Bemerkung: gegen
aufhebung der schlesischen besoldung.

1 gallerieinspector: Daniel Bertoli . . . fl. 600, als
disegnatore di camera . . . fl. 1200 mit der Bemerkung:
diser letztere dienst ist könftig nicht zu ersetzen.

1 inspectoris adjunct: Johann Rausch . . . fl. 5oo
mit der Bemerkung: denen übrigen cammermahlern
bleibet der titl, aber ohne besoldung, und werden sie
für ihre arbeithen bezahlet werden. Gleichen verstand
hat es mit denen cammergoldarbeitern, cammerjube-
lieren, sigill- und Steinschneidern, optico, Uhrmacher,
bildhauer, Cammertischler und dergleichen.

1 Cammermedailleur: Philipp Bekher . . . fl. 240.

1 christallschneider: Paul Schmid . . . fl. ßOO.

Gegen diese Besoldungen werden die früher aus
dem Hofküchenamte belogenen Kostgelder und Na-
turaldeputate aufgehoben, die Auszahlung der Gehalte
bei dem Stadtbanco angewiesen und bei einem Gehalte,
der geringer ist als 1000 fl., die Assignationsarrha
nachgelassen. Jenen, die dienstlos werden, werden ent-
sprechende Pensionen zugewiesen und bei sich ergeben-
den Aperturen, insofern sie da^u befähigt sind, die
Wiederaufnahme in den Dienst zugesichert. Neuange-
stellte mögen darauf aufmerksam gemacht werden, daß
sie sich, da der Zustand des Arars ein größeres Aus-
maß der Gehalte nicht gestatte, mit den angeführten be-
gnügen müßten.

In dem angehängten Pensionsstatus erscheinen
unter anderen:

Cammermahler Ignati Heiniz und goldarbeiter
Johann Detlof von der Pohl mit einer Pension von je
iSofl.

Orig., Akt Nr. XVIII. — Die obige beiläufige Datierung er-
gibt sich einerseits aus dem Regierungsantritte der Kaiserin Maria
Theresia {20. Oktober 1740), von der dieser Status eigenhändig
signiert ist, andererseits aus dem folgenden Regest 19287, wornach

XXIV.

der Kammermaler Igna\ Heini\, der hier noch als lebend erscheint,
im November 1744 bereits tot gewesen sein muß, weil damals die
Kaiserin seiner Witwe Anna Gertrud die Begleichung ihrer Rest-
forderungen durch allerhöchste Resolution zusicherte.

19285 1747 Jänner 11, Wien.

Johann Peter Kobler wird in ansehung seiner durch
viele jähr hero in der mahlerkunst sich erworbener
besondern experienz, Wissenschaft und vortrefflichkeit
auch deren hierinnen zu verschiedenen mahlen an tag
gelegten lobwürdigen proben anmit zu allerunterthä-
nigsten diensten besitzender fähigkeit zum k. k. Kammer-
maler ernannt. — Signatum Wienn den 11. januarii 1747.

Kon%., Dekreten- und Insinuatenbuch, Heft I, Nr. g.

19286 1747 April ßO, Wien.

Das Oberstkämmereramt teilt dem Obersthof meister-
amte unter anderem mit, daß Kaiserin Maria Theresia
dem k. k. cammermahler Philipp Ferdinand Hamilton
auf sein allerunterthänigstes ansuchen und bitten über
die gegen fünfhundert gülden alljährliche bereits liefe-
rende zwei stuck mahlereien annoch zwei andere stuck
für weitere fünfhundert gülden, mithin nunmehro gegen
lieferende vier stuck eintausend gülden vermög bei-
kommender kaiserl. königl. eigenhändiger original-
decretirung anzuschaffen geruht habe. Die k. k. Hof-
kammer möge demnach angewiesen werden, die genannte
Hof besoldung auszuzahlen. — Wienn den 3o.aprilis 1747.

Kon^., Dekreten- und Insinuatenbuch, Heft I, Nr. i5.

19287 1747 Oktober 14, Wien.

Das Oberstkämmereramt teilt dem Obersthof-
meisteramte mit, daß Kaiserin Maria Theresia der von
des verstorbenen cammermahlers und gallerieadjunc-
tens Ignaz Heiniz hinterlassenen wittib Anna Gertrudis
bereits in anfangs novembris 1744 nach der in originali
vorhandenen allerhöchsten resolution den allergnädig-
sten befehl zu ertheilen geruhet, daß ihr wittib vor die
von ihrem ehemann seeligen gelieferte und unbezahlt
gebliebene drei stuck mahlereien nach vorherig durch

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