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Deutsches Archäologisches Institut [Hrsg.]; Archäologisches Institut des Deutschen Reiches [Hrsg.]
Jahrbuch des Deutschen Archäologischen Instituts: JdI — 10.1895

DOI Artikel:
Brueckner, Alfred: Zu athenischen Grabreliefs
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https://doi.org/10.11588/diglit.39190#0233
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Brueckner, Zu athenischen Grabreliefs.

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innern, ohne Widerspruch geblieben. Und doch wird man zugestehen, dafs der
Gedanke, der damit in die Worte hineingelegt wird, mit einer Kürze ausgedrückt
wäre, die höchstens den Teilnehmern der Schlacht und den Zeitgenossen, wenn sie
denselben guten Willen wie die modernen Interpreten hatten, verständlich sein
konnte, zumal da das Bildwerk nichts anderes als den üblichen Typus des Reiters
wiedergiebt, der einen Hopliten niedersticht. Aber die attischen Marmorgrabmäler
sind nicht so ephemerer Art, wenigstens nicht die, welche wie das Dexileosmonu-
ment an hervorragender Stelle und von einer Familie, die den leitenden Kreisen
angehörte2, aufgestellt worden sind. Von keiner Friedhofsmauer eingeschlossen,
sondern unmittelbar an den öffentlichen Strafsen errichtet gaben sie ein dauerndes
Zeugnis von dem Bürgersinn ihrer Stifter vor Mit- und Nachwelt. Nach aller Ana-
logie ist vorauszusetzen, dafs ein Gedanke wie der bisher angenommene nicht in
so kurzen Worten, sondern in einem Epigramm seinen deutlichen Ausdruck ge-
funden hätte.
Vielmehr mufs των πέντε ιππέων ein Ausdruck sein, der dauernd verständlich
war; ich weifs nicht, was die Worte anderes bezeichnen könnten als eine Charge,
ein Titel im Genitiv ausgedrückt, so gut wie auch von den Elfmännern der ein-
zelne als των ενδεκα wird bezeichnet worden sein.
Leider ist über diese allgemeine Begriffsbestimmung nicht mit Sicherheit
hinauszukommen, da genaue Angaben über die innere Organisation der Hopliten-
und Ritterabteilungen in der litterarischen Überlieferung fehlen. Es kann befremden,
dafs auch aus den Inschriften trotz der grofsen Zahl der Grabsteine über das atti-
sche Heerwesen so wenig zu erfahren ist. Doch liegt das in der Art dieses Bürger-
heeres und der in ihm möglichen Chargen begründet. Wir kennen nur die von
der Volksversammlung bestellten Chargen der höheren Befehlshaber, der Strategen,
Taxiarchen, Hipparchen und Phylarchen. Ihren Namen allein wird vor den anderen
Bürgern auf den Listen der vom Demos errichteten Kriegergrabmäler die Angabe
des Ranges hinzugesetzt. Wenn es also dem Demos und, wie es den Anschein
hat, auch selbst den einzelnen Phylen nicht daran gelegen hat, niedere Chargen,
die, wenigstens bei den starken Abteilungen des Fufsvolkes, unter allen Umständen
bestanden haben müssen, in dem Bürgerheere hervorzuheben, so zeigt sich darin,
wie sehr ihre Besetzung rein als eine Sache der jeweiligen nächsten Befehlshaber
galt. Thatsächlich werden auch nach Aristoteles’ Angabe3 schon die Lochagen
der Phylenregimenter weder vom Volke noch vom Strategen der Hopliten, sondern
von ihrem unmittelbaren Vorgesetzten, dem Taxiarchen der Phyle, alljährlich er-
nannt. Entsprechend geschah auch die Bestellung der unteren Führer bei der Rei-
terei, nach den Voraussetzungen, welche dem Hipparchikos des Xenophon zu Grunde
liegen4. Nach Xenophons Instructionen wäre der Plipparch bei der Auswahl der
2) Ein Λυαανίας Λυσιστράτου θορίκιος ist in einem 3) Άθην. πολιτ. c. 61, 3: ουτος, der Taxiarch, ήγεΐ-
Zehnercollegium der Vertreter seiner Phyle CIA. ται των φυλετών και λοχαγούς καθίστησιν.
II, ιΐ77ι Löwy, Inschriften griech. Bildhauer 77. 4) II, 2 — 6, vgl. Cyrup. III, 3, 41. 57. Resp. Laced.
XI, 5·
 
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