Johann Wilhelm; Hundheim, Lothar Friedrich
Von Gottes Gnaden Wir Johann Wilhelm, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Truchses und Churfürst, ... Thun Kundt, und fuegen Unseren Groß-Hoff-Meisteren, Statthalteren ..., auch sonsten jedermänniglich hiemit zu wissen; Nachdem die ... Kriegs Conjuncturen, ... leider anhalten, ... und Wir dahero, ... Uns, ... genöthiget befinden, wordurch ein Theil der zu Bestreitung der schwärer Kriegs-Unkösten erförderlicher Gelt-Mittelen, ... auffzubringen, daß Wir solchen Endts, die gnädigste Verordtnung zu ertheilen bewogen worden, daß alle Unsere Ministri, Räthe, ... und andere, die ihrer Bedienungen, und Stellen halber, in Händen habende Patenten, und sönstige Legitimations-Schein, gegen Zahlung eines gewissen ... Taxes ... zu der gnädigst ahngestelter Contrerolle bringen, und daselbst ... enregistriren lassen sollen, ...: [...Urkund Unseres Handzeichens, und hervorgetruckten Geheimben Cammer-Cantzley-Secret-Insiegels, Düsseldorff den 11. Maij 1710]
— [S.l.], 1710 [VD18 14339242]
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