Nachdemahlen dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Johann Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein, des Heil. Römischen Reichs Ertz-Truchsessen, und Chur-Fürsten, Und in denen Landen des Rheins, Schwaben, und Fränckischen Rechtens Fürsehern und Vicario, ... Unterthänigst vorgetragen worden, Dieselbe auch sehr mißfällig vernommen haben, wie daß die wegen des leichtfertigen Ziegeuner Gesindleins sowohl von Reichs wegen, als sonst ins besonder, und zwar noch ohnlängsthin ergangen so nachdrucksame Verordnungen nicht mehr anreichig seyn wollen, sondern von solchem Diebs-Gesindlein in- und ausser denen Churpfältzischen Landen Vielfältige Raub- Mord- und Brand vernommen werden, ...: ... Urkundlich des hir vorgedruckten Churfürstl. Cantzley Secrets. Heydelberg den Maji 1711
[S.l.], 1711 [VD18 14339269]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.35385
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-353858
Metadaten: METS
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