ergangener Wahl/zum Römischen König und
kündigen Kayser nachdem von Uns erfüllten voll-
kommenen Alters nunmehr das Römische Kay-
serthumö/ sambt dessen würckltcher Verwalt - und
Negierung auss Uns gediehen ist. Daß zu deren
gewiferer und glücklicherer Antrett-und Führung
nechst inbrünstiger Anrussung Göttlicher Hülff /
Wir stracks Anfangs die von Vns denselben vier
und Zwayntzigsten Ianuarij erwehnten Jahrs
unterzeichnete und beschwohrene Kapitulation /
als Vnsere ungezweisslete Nichtschnur vorgenoh-
men/und mit der darauss den Sieben und Zwanßig-
sien Ianuarij gefolgten/und Vns fchrisstllch auß-
gehändigter Lhurfürfflichen anderweithen Erklä-
rung wtederumb reifflich erwogen haben. Zu
mehrer Bezeugung demnach VnsersKayserlichen
Gemüths und beständigen Vorsatzes / fothaner
Vnserec Wahl-Kapitulation jederzeit ein völliges
Genügen zuleisten/ haben Wir Vnferen lieben Ne-
ven/ Brüderen/ Vetteren/ OheiMben/undKhur-
Fürsten vor Sich/und das Heil. Römische Reich
abermahls deutlich und auffs verbindlichste gere-
den / geloben und versprechen wollen: Thuen es
auch hiemit und Krafft dieses Brieffs bey Vnsern
Kayserl. Ehren/ Würden und Worten/ im Nah-
men der ewigen Wahrheit/ und bey Wiederho-
lung deßvonUnszuGOtt und dem Weil. Evan-
gelio geschwohrnen leiblichen Ayds/ Alles und Je-
des in Unserer Wahl-Kapitulation außgedruckt /
steth/ fest und unverbrüchlich zu halten/ deme
treulich nachzukommen/darwieder nicht zu seyn /
zuthun / noch zuschassen / daß gethan werde / dar-
wieder auch keine Behelfs oder Außnahm/ viHen-
Luonm/.^blöiullonen oder anderen Gutthaten /
GerstE