Nachdeme Ihro Römisch-Kayserliche Majestät allergerechtest bewogen worden, zu Einführung eines allgemeinen Reichs-Calenders nachstehendes Kayserliches Patent zu erkennen, und ergehen zu lassen: Wir Joseph der andere, von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kayser, ... Entbiethen allen und jeden Churfürsten ... und des Reichs Unterthanen und Getreuen ... Unsern ... Willen, Kayserliche Huld, Gnad und alles Gutes, und geben ... euch hierdurch zu vernehmen ...: Geben zu Wien den siebenden Jun. Anno siebenzehenhundert sechs und siebenzig ... Sofort Ihre Churfürstl. Durchleucht Dero nachgesetzten Churpfälzischen Regierung unterm 23. Aug. dieses laufende Jahrs mit der gnädigsten Weisung bekannt gemacht haben, gestalten die Verkündung in hiesigen Dero Chur-Landen ohnverweilt zu besorgen ... Mannheim den 6ten Septembr. 1776.
[S.l.], 1776 [VD18 14342073]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.31369
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-313693
Metadata: METS
IIIF Manifest: version 2.1, version 3.0