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Nr. 17

JUGEND

1899


Der Löwe und andere Thiere auf der Jagd

(Eine Fabel von Aesop)

Der Löwe, ein Schaf und andere Thiere gingen zusammen
auf die Jagd. Der Löwe schwur, er wolle alles Erbeutete mit
ihnen redlich theilen.

Als nun ein Hirsch in einem Sumpfe stecken blieb, wo
gerade das Schaf Wache hielt, meldete dieses dem Löwen
den Vorfall. — Der Löwe eilte herbei, erwürgte den Hirsch
und theilte die Beute in vier gleiche Theile.

«Der erste Theil gehört mir,“ sagte er zu den Umsteh-
enden, „weil ich Euer König bin; — der zweite Theil gehört
ebenfalls mir, weil ich der Herzhafteste unter Euch bin;
— den dritten Theil müsst Ihr mir als dem Stärksten
gleichfalls überlassen, — und Den werde ich auf der Stelle
erwürgen, welcher mir den vierten Theil abspricht.

Englands rvahlspnich

®b Bohnenstroh, ob Honigseim —
Der Deutsche geht auf jeden Leim!

Vor Kurzem ist mit Zustimmung des
Kaisers eine neue Stellung geschaffen
worden, die eines Theaterraths.
Wenn das ein Widerpart vom bekann-
ten Theaterunrath sein soll, so wird
man ihn inbrünstig willkommen heißen.

Der künftige Beherrscher von Coburg
und Gotha, der Herzog Arthur v. Con-
naught, hat seinen „angestammten Hcr-
zogthümern" aus Rom einen schönen
Grus; geschickt und sagen lassen: „Jetzt
bin ich nach dem Hausgesetze der nächste
zur Thronfolge bestimmte Agnat des
Herzogshauses. Als solcher bin ich
und mein Haus bereit, unsere
Pflichten gegen unsere angestammten
Herzogthümer Coburg und Gotha zu er-
füllen." Cs steht also offenbar dem Herrn
Herzog frei, die erwähnten Pflichten nach
Belieben auch nicht zu erfüllen. Dann
ist's riesig nett von ihm, wenn er bereit
ist, cs doch zu thun. Englisch ist das
eigentlich gar nicht I

Kennst du das Land

Das Ende der Affaire

verlorene wuh'!

Litt, Luch zu salviren,

Schon gibt selbst Dupuy

Ls aus. zu - dupiren. stefa„

Eine Brandenburger Polizei-
behörde hatte einen Mann verklagt,
der beim Herannahen eines Polizei-
beamten ein Hoch ans die Polizei ans-
gebracht hatte. Das Gericht erkannte auf
Freisprechung, weil ein Hoch auf die Po-
lizei nicht nothwendig ein Hohn sein
müsse und danach keine Beleidigung vor-
licgc. Die Polizei kann das nicht be-
greifen und will, wie man hört, ihr
Recht weitersuchen.

Wegen Duldung eines G l ü ck s sp i e l s
ist ein Wirth bestraft morden, der in
seinem Lokal je Pfund Pfeffernüsse
auswürfeln ließ. In Zukunft dürfen
nur die unverkauften Exemplare von
Wildenbruchs „Willehalm" ausgeknobeli
werden. Dabei kann von Glück keine
Rede sein, wenigstens nicht beim Ge-
winner.

Ist es denn möglich? An dem preß-Kongresss

In Rom betheiligt sich Umberto Re I

Der Teufel hol' mich, wenn ich das versteh':

Tin König kommt zu dem Kongreß der presse!

And fühlt sich, scheint's, da ganz in seinem Esse,
Als war's ein Ritt nicht über'n Bodensee,

Als müßte folgen nicht ein Ach und Weh
So unnatürlich greulichem Exzesse!

Dergleichen kann doch wirklich nur passiren
In diesen windigen latein'schen Rassen,

Für die der Atann der Feder heut noch zählt.

Bei uns würd' kein Geheimrath cs riskiren,

5ich so intim mit Leuten einzulassen,

Die — nun, wir Wissens! — den Beruf verfehlt.

Friedrich Spielhagen

Herausgeber: Dr. GEORG HIRTH; verantwortlicher Redakteur: F. von OSTINI; G. HIRTH’s Kunstverlag, verantwortlich für den Inseratenteil; G, EICHMANN; «immtlichin München,

Druck von KNORR & HIRTH, Ges. ra. beschr, Haftung in München,

ALLE RECHTE VORBEHALTEN.
Register
[nicht signierter Beitrag]: Wegen Duldung eines Glücksspiels...
[nicht signierter Beitrag]: Eine Brandenburger Polizeibehörde...
Monogrammist Frosch: Der Löwe und andere Thiere auf der Jagd
Stefan: Das Ende der Affaire
[nicht signierter Beitrag]: Politisches
Friedrich Spielhagen: Kennst du das Land -
 
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