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Vorm Zollhaus

R. Rost

„Hu Tag mau bloss nifcbt von Deiner erfrorenen Zehe! JefrierfleeTcb wird nick
über die Frenze jelaffen I"

Rindvieh

Am Grenzpfahl steht ein fremdes Rind,
Man sieht es dort 'rumlungern:

„O macht das Tor mir auf geschwind,
Dort drin die Leute hungern.

Ich bin zwar nicht" — hört man es fchrei'n —-
„In eurem Tal geboren,

Doch laßt mich, bitte, trotzdem ein,

Und fei's auch nur gefroren!"

Der Grenzwart dreht sich um und spricht,
Der starre, orthodoxe:

„Du kommst nicht 'rein, du bist doch nicht
Ein Jesuit, du Ochse!" Frido

*

Rüsse zu Hause!

Ein bayrischer Schaffner forderte ein Ehepaar,
das sich während der Fahrt in einem Eisenbahn-
abteil geküßt hatte, in dienstlichem Tone ans, sich
anständig zu benehinen.

Das Verfahren des Schaffners kann nur ge-
billigt werden. Wenn man es zulasten wollte,
daß Eheleute, die sich gut vertragen, sich in den
Eisenbahnwagen küssen, dann müßte man auch
den Eheleuten, die sich schlecht vertragen, erlauben,
sich in den Eisenbahnwagen zu prügeln; denn
gleiche Brüder, gleiche Kappen, oder Paar schlägt
sich, Paar verträgt sich. Das geht doch aber schon
deshalb nicht an, weil dann alle Leute, die sich
prügeln wollen, sich für Eheleute ausgeben wür-
den. Mindestens müßte man Abteile für Küsser
und Prügler und Nichtküsser und Nichtprügler
einrichten.

Wir machen aber die Eisenbahiwerwaltung
noch auf einen andern, größeren Übelstand auf-
merksam, d. i. das Küsseir auf den Bahnsteigen
bei der Abfahrt und der Ankunft. Ans diesem Ge-
biet hat die Unsittlichkeit einen wahrhaft sodomi-
tischen und gomorralischen Umfang erreicht. Die
Bahnverwaltung muß denr entgegentreten: das
Küssen auf offenen Bahnsteigen muß verboten
werden. Für Eheleute, die beim Abschied und
Wiedersehen vom Küssen durchaus nicht lassen
können, könnten ja auf den Bahnhöfen beson-
dere Kußzellen errichtet werden, die gegen eine
Gebühr von 10 Pfg. für den Kuß zu benutzen
wären. Selbstverständlich müßten die Paare vor-
dem Betreten der Kußzelle nicht nur Nachweisen,
daß sie verheiratet sind, sondern auch, daß sie
mit einander verheiratet sind. Außerdem
inüßten sie eine Bescheinigung ihres Ortsgeist-
lichen beibringen, daß vom kirchlichen Stand-
punkt gegen eine mit einem Kuß verbundene
Umarmung in den Bahnhofsräunren nichts ein-
zuwenden fel. K.h.edrve

*

Liebe Jugend!

Ein Manövertag brachte uns auf eine Alm,
wo wir kantonierten. Tagsüber war es herrlich
in der lichten Alpenwelt, nachts aber setzte emp-
findliche Kälte ein.

Das verlassen des Zeltes vor Tagwache ist
verboten.

Frühmorgens öffnete sich das Llachbarzelt und
Freund Wenzel 36. aus Tschaslau streckte seinen
Struwelpeterkoxf aus dem schwarzen Loche: „Du,
ich Gefrrorrenes!"

Soll man den Damen feinen Platz auf
der Trambahn anbieten?

Das versteht sich eigentlich von selbst. Aber
zum Spaß wird in der Presse darüber nicht immer
und immer wieder diskutiert. Auf beiden Seiten,
von Herren sowohl wie von Damen, wird eben
noch viel gesündigt, und drum mag denn heute
ein regulärer Trambahn-Knigge das Seinige
zur Hebung der allgemeinen Volksbildung bei-
tragen.

§ 1. Biete einer Dame nur dann einen Sitz-
platz an, wenn du selbst einen hast!

§ 2. Laß eine Dame ohne Gewissensbisse
stehen, wenn bu das Gefühl hast, als halte sie
deine Zuvorkommenheit für einen verbindlichen
Heiratsantrag!

§ 3. Biet' dem ältesten Jahrgang deinen Sitz
an. Bist du dir bei mehreren Damen über den
Altersunterschied im Zweifel — verleg dich nie
aufs Raten, sondern frage die Damen nach ihrem
Geburtsdatum!

§ 4. Die Tatsache allein, daß du einem weib-
lichen Wesen deinen Platz eingeräumt hast, langt
für deine Frau nicht als Scheidungsgrund hin!

§ 5. Dein gutes Recht ist, bevor du dich zum
Aufstehen entschließest, die Dame zu bewegen, sich
auf deinen Schoß niederzulassen!

§ 6. Hast du aber einer Dame Platz gemacht,
so stell' dich nicht vor sie hin und tritt ihr auf
die zarten Hühneraugen. Sie fühlt wie du den
Schinerz.

tz 7. Siehst du ein männliches Individuum
auf seinem Platz verharren, während vor — bzw.
über ihm eine Dame hilflos hin nnb her schwankt,
so darfst und mußt bn diesen Mann auffordern,
sich zu erheben — wenn er nicht danach aus-
schaut, daß er dir eine Maulschelle herunterhaut!

§ 8. Bieten zwei Herren einer Dame zu gleicher
Zeit ihre Sitze an, so brauchen sie wegen der
Entscheidung nicht zu kontrahieren. Auch hier
ist das Ratsamste: der Klügere gibt nach und
bleibt sitzen!

§ 9. Eine Dame muß unter allen Umständen
den ihr offerierten Platz einnehmen, auch wenn
der liebenswürdige Herr als einziger Passagier
im Wagen sitzt!

8 10. Mädchen unter fünf Jahren gelten bis
auf weiteres für den Normalmenschen nicht als
Damen!

L. E. (München)

&

UmUU

„Niemals, niemals!" rief das Zentrum ent-
rüstet aus, als man ihm den preußisch-bayrischen
Lotterievertrag vorlegte. Denn das Zentrum ist
eine bayrisch-katholische Partei, die mit dem
preußischen Ketzer nichts zu tun haben trrill; es
ist auch eine fromme Partei, das Lotteriespiel
aber ist eine Erfindung des Teufels und eine
schwere Sünde. Allein da der Lotterievertrag
mit der Zesuitenfrage nichts zu tun hat, so nahm
das Zentrum auf einmal den sündhaften Lotterie-
vertrag an.

Ein Lump und Schuft, der deshalb das Zentrum
der Prinzipienlosigkeit beschuldigen wollte! Der
grimmigste Feind der Kirche ist der Protestan-
tismus, und das Zentrum hat nur aus berechtigter
Abneigung gegen diesen Protestantismus ge-
handelt. Denn der Antichrist, der Oberste der
Verbrecher, Martin Luther, hat das ketzerische
Wort gesprochen: „Hier stehe ich, ich kann nicht
anders." Da das Zentrum aber nicht ketzerisch,
sondern fromm ist, so mußte es beweisen, daß es
zwar ebenfalls hier stehe, aber auch anders könne.

Max
Register
L. E.: Soll man den Damen seinen Platz auf der Trambahn anbieten?
[nicht signierter Beitrag]: Liebe Jugend!
Khedive: Küsse zu Hause!
Max: Umfall
Richard Rost: Vorm Zollhaus
Frido: Rindvieh
 
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