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a)alamandex ^chuhgef. m.b.H.Berlin.
Zenlrale Berlin. "¥8 Pifedrich5fil82
Bel etwaigen Bestellungen bittet man auf »Ile Münchner „JUGEND“ Bezug zu nehmen.
ö;
könnt, sollen denselbigen weitere vierzehn Tag
bewilligt werden, bis daß sie gesundheithalber
wandern mögen. Und sollen während der Zeit
von Jedermann ein frei und sicher Geleit Han."
Die Befriedigung der Stilfser über solches
Urteil war tief und allgemein. Sie begannen
ungesäumt damit, die Brücke über die Etsch zu
schlagen: denn wenn man dem besiegten Feind
goldene Brücken bauen soll — um wie viel eher
eine hölzerne! Es nahm sie nur Wunder, was
die Lutmäuse zur Sache sagen würden? —
Und das Wunderbare traf ein. Uber ein
Kleines blieben die Lutmäuse weg. Niemand hatte
sie auf der neuen Brücke fortziehen sehen, aber
wie fortgeblascn waren sie!
Nach alltäglicher Menschenmeinung möchte
dies daher gekommen sein, daß etwa unter ihnen
eine Seuche ausgebrochen, oder daß innerhalb des
geschädigten Gebietes die Nahrung ihnen karg
geworden war, derenthalb sie einen ergiebigeren
Landstrich ausgesucht hätten. Oder daß der Winter
sie vertrieben.
Aber der Fließ wußte es anders. Nicht um-
sonst hatte er, in der Erwägung, daß nicht einmal
jeder Mensch, geschweige denn jede Maus lesen
könne, den Wortlaut des Urteils rings im Um-
kreis der Ortschaft durch den Ausrufer laut ver-
künden lassen.
„Ich sag soviel," sprach er bedächtig, „Recht
muß halt Recht bleiben: und wer kein Böswicht
ischt, hat Respekt vor der Obrigkeit. Ob Mensch,
ob Blech, das tragt da nix aus." Darin pflichteten
die Stilfser ihm bei: und er lebte in solch tröst-
lichem Glauben bis an seinen Tod.
Er ruhe in Frieden! Und die Lutmäuse
ebenfalls! Hclcnc Raff
reuen Anschuldigungen. Die Lutmäuse — darüber
herrschte nur eine Stimnie — hatten sich nichts-
nutzig aufgeführt und den armen Stilfsern bösen
Schaden getan. Der Gerichtsschreiber schrieb, daß
er schwitzte, und die Akten schwollen mächtig an.
Dem entgegen führte der Verteidiger in rüh-
render Weise die Sache der Beklagten. Er wies
eingehend nach, wie lang „die lieben Tierlein"
ihre sichere Statt und Gewähr an gedachtem Orte
hätten, mithin das ersessene Wohnrecht ihnen zu-
gebilligt werden müßte. Er schilderte, welch trost-
loses Schicksal es sei, wenn sie etwa von heut
auf morgen vertrieben würden, unwissend wohin
und begehrte zum mindesten für sie die An-
weisung eines anderen Aufenthalts.
Der Lutmäuse keine einzige war zur Ver-
handlung erschienen. Leider setzten sie sogar wäh-
rend selbiger ihr Treiben draußen fort. Der eine
oder andere Stilfser, wenn er im Feld etwas
quieken oder rascheln hörte, lachte säuerlich vor
sich hin: „Fa, ja, tuats as Maul no recht auf-
reißn, bis daß 's Urtel kimmt! Wölln um halt
sehgn, aus was für an Ton ees nachher pfeifts."
Und das Urteil kam. Und besagte etwa Fol-
gendes: „Auf Klag und Antwort, Red und
Widerred und auf eingelegte Kundschaften ist zn
Urtel und Recht erkendt, daß die schädlichen
Thierlein, so man nennt die Lutniäuse, nt An-
sehen ihrer ungebührlichen Aufführung Denen von
Stilfs ihre Äcker und Wiesmäder binnen vier-
zehn Tagen räumen und in ewiger Zeit nimmer
dahin kommen sollen. Doch soll die Gemeinde
schuldig und gehalten sein, ihnen anderwärts eine
wohnliche Wiese anzuweisen zu ihrem Unterhalt.
Da nun nach Erklärung der Stilfser eine solche
Wiese nur jenseit der Etsch zu finden, darum so
H. Bing
Sapienti sat!
„Die irdische Gerechtigkeit hat beschlossen.
„Schon faul!"
soll den Mäusen auf GemeindunKösten eine Brücke dorthin ge-
baut werden. So aber eins der Thierlein gesegneten Leibes wär
oder von großer Fugend wegen nit mit den Andern fortkommen
a)alamandex ^chuhgef. m.b.H.Berlin.
Zenlrale Berlin. "¥8 Pifedrich5fil82
Bel etwaigen Bestellungen bittet man auf »Ile Münchner „JUGEND“ Bezug zu nehmen.
ö;
könnt, sollen denselbigen weitere vierzehn Tag
bewilligt werden, bis daß sie gesundheithalber
wandern mögen. Und sollen während der Zeit
von Jedermann ein frei und sicher Geleit Han."
Die Befriedigung der Stilfser über solches
Urteil war tief und allgemein. Sie begannen
ungesäumt damit, die Brücke über die Etsch zu
schlagen: denn wenn man dem besiegten Feind
goldene Brücken bauen soll — um wie viel eher
eine hölzerne! Es nahm sie nur Wunder, was
die Lutmäuse zur Sache sagen würden? —
Und das Wunderbare traf ein. Uber ein
Kleines blieben die Lutmäuse weg. Niemand hatte
sie auf der neuen Brücke fortziehen sehen, aber
wie fortgeblascn waren sie!
Nach alltäglicher Menschenmeinung möchte
dies daher gekommen sein, daß etwa unter ihnen
eine Seuche ausgebrochen, oder daß innerhalb des
geschädigten Gebietes die Nahrung ihnen karg
geworden war, derenthalb sie einen ergiebigeren
Landstrich ausgesucht hätten. Oder daß der Winter
sie vertrieben.
Aber der Fließ wußte es anders. Nicht um-
sonst hatte er, in der Erwägung, daß nicht einmal
jeder Mensch, geschweige denn jede Maus lesen
könne, den Wortlaut des Urteils rings im Um-
kreis der Ortschaft durch den Ausrufer laut ver-
künden lassen.
„Ich sag soviel," sprach er bedächtig, „Recht
muß halt Recht bleiben: und wer kein Böswicht
ischt, hat Respekt vor der Obrigkeit. Ob Mensch,
ob Blech, das tragt da nix aus." Darin pflichteten
die Stilfser ihm bei: und er lebte in solch tröst-
lichem Glauben bis an seinen Tod.
Er ruhe in Frieden! Und die Lutmäuse
ebenfalls! Hclcnc Raff
reuen Anschuldigungen. Die Lutmäuse — darüber
herrschte nur eine Stimnie — hatten sich nichts-
nutzig aufgeführt und den armen Stilfsern bösen
Schaden getan. Der Gerichtsschreiber schrieb, daß
er schwitzte, und die Akten schwollen mächtig an.
Dem entgegen führte der Verteidiger in rüh-
render Weise die Sache der Beklagten. Er wies
eingehend nach, wie lang „die lieben Tierlein"
ihre sichere Statt und Gewähr an gedachtem Orte
hätten, mithin das ersessene Wohnrecht ihnen zu-
gebilligt werden müßte. Er schilderte, welch trost-
loses Schicksal es sei, wenn sie etwa von heut
auf morgen vertrieben würden, unwissend wohin
und begehrte zum mindesten für sie die An-
weisung eines anderen Aufenthalts.
Der Lutmäuse keine einzige war zur Ver-
handlung erschienen. Leider setzten sie sogar wäh-
rend selbiger ihr Treiben draußen fort. Der eine
oder andere Stilfser, wenn er im Feld etwas
quieken oder rascheln hörte, lachte säuerlich vor
sich hin: „Fa, ja, tuats as Maul no recht auf-
reißn, bis daß 's Urtel kimmt! Wölln um halt
sehgn, aus was für an Ton ees nachher pfeifts."
Und das Urteil kam. Und besagte etwa Fol-
gendes: „Auf Klag und Antwort, Red und
Widerred und auf eingelegte Kundschaften ist zn
Urtel und Recht erkendt, daß die schädlichen
Thierlein, so man nennt die Lutniäuse, nt An-
sehen ihrer ungebührlichen Aufführung Denen von
Stilfs ihre Äcker und Wiesmäder binnen vier-
zehn Tagen räumen und in ewiger Zeit nimmer
dahin kommen sollen. Doch soll die Gemeinde
schuldig und gehalten sein, ihnen anderwärts eine
wohnliche Wiese anzuweisen zu ihrem Unterhalt.
Da nun nach Erklärung der Stilfser eine solche
Wiese nur jenseit der Etsch zu finden, darum so
H. Bing
Sapienti sat!
„Die irdische Gerechtigkeit hat beschlossen.
„Schon faul!"
soll den Mäusen auf GemeindunKösten eine Brücke dorthin ge-
baut werden. So aber eins der Thierlein gesegneten Leibes wär
oder von großer Fugend wegen nit mit den Andern fortkommen