Das Berühren von Spei-
sen und Nahrungsmitteln
in den Geschäften ist ver-
boten.
Das Mitnehmsn von
Stöcken und Schirmen in
Theater oder Museums-
räume ist verboten.
Rechts gehen.
Das Betreten von Grund-
stücken-Straßen u. Rasen-
plätzen ist verboten.
Das Ueberschreiten der
Geleise und der Polizei-
stunde ist verboten.
Das Rauchen auf der
Plattform ist verboten
Das Hin aus lehnen aus
dem Abteilfenster ist
verboten.
Das Wegwerfen von
Papier und Obstrcsten
ist verboten.
Das sogenannte »Platz-
halten" vor Abgang des
Zuges ist verboten.
Das Schworzhören am
Rundfunk ist verboten.
Das Klavierspiclen nach
10 Uhr ist verboten.
Füße abstreifen.
Lautes Singen und
Schreien auf den Stra-
ßen ist verboten.
_
Die sogenannte kleine
Badehose ist verboten.
Das Abspringen von der
Trambahn ist verboten.
Das Abreißen von Blu-
men in den öffentlichen
Anlagen ist verboten.
Das Belegen der Stühle
mit Garderobe ist ver-
boten.
Das Ziehen der Notleine
ist verboten.
Das Mitnehmen von
Hunden in das Eisen-
bahnabteil ist verboten.
Das Verunreinigen der
Gehsteige durch Hunde
iit verboten.
An Bank- und Kassen-
schaltern wolle man die
Kopfbedeckung aufbe-
halten.
Das Ausspucken ist ver-
boten.
£>££ MANSCH
In den Räumen amt-
licher Behörden oder be-
hördlicher Aemter wolle
man die Kopfbedeckung
abnehmen.
Das Tragen von „fal-
schen Bärten" oder sonst-
wie „Masken" auf der
Straße ist verboten.
2eichnun§ von k<r. tteubner
sen und Nahrungsmitteln
in den Geschäften ist ver-
boten.
Das Mitnehmsn von
Stöcken und Schirmen in
Theater oder Museums-
räume ist verboten.
Rechts gehen.
Das Betreten von Grund-
stücken-Straßen u. Rasen-
plätzen ist verboten.
Das Ueberschreiten der
Geleise und der Polizei-
stunde ist verboten.
Das Rauchen auf der
Plattform ist verboten
Das Hin aus lehnen aus
dem Abteilfenster ist
verboten.
Das Wegwerfen von
Papier und Obstrcsten
ist verboten.
Das sogenannte »Platz-
halten" vor Abgang des
Zuges ist verboten.
Das Schworzhören am
Rundfunk ist verboten.
Das Klavierspiclen nach
10 Uhr ist verboten.
Füße abstreifen.
Lautes Singen und
Schreien auf den Stra-
ßen ist verboten.
_
Die sogenannte kleine
Badehose ist verboten.
Das Abspringen von der
Trambahn ist verboten.
Das Abreißen von Blu-
men in den öffentlichen
Anlagen ist verboten.
Das Belegen der Stühle
mit Garderobe ist ver-
boten.
Das Ziehen der Notleine
ist verboten.
Das Mitnehmen von
Hunden in das Eisen-
bahnabteil ist verboten.
Das Verunreinigen der
Gehsteige durch Hunde
iit verboten.
An Bank- und Kassen-
schaltern wolle man die
Kopfbedeckung aufbe-
halten.
Das Ausspucken ist ver-
boten.
£>££ MANSCH
In den Räumen amt-
licher Behörden oder be-
hördlicher Aemter wolle
man die Kopfbedeckung
abnehmen.
Das Tragen von „fal-
schen Bärten" oder sonst-
wie „Masken" auf der
Straße ist verboten.
2eichnun§ von k<r. tteubner