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Das Berühren von Spei-
sen und Nahrungsmitteln
in den Geschäften ist ver-
boten.

Das Mitnehmsn von
Stöcken und Schirmen in
Theater oder Museums-
räume ist verboten.

Rechts gehen.

Das Betreten von Grund-
stücken-Straßen u. Rasen-
plätzen ist verboten.

Das Ueberschreiten der
Geleise und der Polizei-
stunde ist verboten.

Das Rauchen auf der
Plattform ist verboten

Das Hin aus lehnen aus
dem Abteilfenster ist
verboten.

Das Wegwerfen von
Papier und Obstrcsten
ist verboten.

Das sogenannte »Platz-
halten" vor Abgang des
Zuges ist verboten.

Das Schworzhören am
Rundfunk ist verboten.

Das Klavierspiclen nach
10 Uhr ist verboten.

Füße abstreifen.

Lautes Singen und
Schreien auf den Stra-
ßen ist verboten.

_

Die sogenannte kleine
Badehose ist verboten.

Das Abspringen von der
Trambahn ist verboten.

Das Abreißen von Blu-
men in den öffentlichen
Anlagen ist verboten.

Das Belegen der Stühle
mit Garderobe ist ver-
boten.

Das Ziehen der Notleine
ist verboten.

Das Mitnehmen von
Hunden in das Eisen-
bahnabteil ist verboten.
Das Verunreinigen der
Gehsteige durch Hunde
iit verboten.

An Bank- und Kassen-
schaltern wolle man die
Kopfbedeckung aufbe-
halten.

Das Ausspucken ist ver-
boten.

£>££ MANSCH

In den Räumen amt-
licher Behörden oder be-
hördlicher Aemter wolle
man die Kopfbedeckung
abnehmen.

Das Tragen von „fal-
schen Bärten" oder sonst-
wie „Masken" auf der
Straße ist verboten.

2eichnun§ von k<r. tteubner
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Friedrich (Fritz) Heubner: Der Mensch
 
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