mich mein Anrainer auf meine l>c*fIidb)l:en Vor-
halte wegen des Zackens einen unverschämten
Kretin und einen heimtückischen Frechling ge-
nannt hatte. Natürlich verlangte ich, daß Herr
Daß wegen Ehrenbeleidigung verklagt werde.
Ich mußte einen größeren Kostenvorschnß erle-
gen und darauf meinte mein scharfer Rechts-
anwalt, daß er nicht nur wegen Ehrenbeleid.'-
gung klagen werde, sondern auch wegen Haus-
friedensbruch, Besitzstörung und Diebstahl
fremden Grund und Bodens. Außerdem werde
er Recherchen in unserer Gemeinde anstellen
lassen, ob eö tatsächlich ein Servitut aus dem
sechzehnten Jahrhundert gäbe, das den Zacken
gestatte, was er aber lebhaft bezweifle, da
inzwischen eine Neuordnung des Grund- und
Bodenbesitzes stattgefunden habe, die jeden wie
imnier gearteten Zacken auf das strengste ans-
schließe.
Ich war kaum in mein Häuschen zurückge-
kehrt, als ein Brief des gegnerischen Anwalts
einlangte. Dieser Herr Baß hatte die Unver-
frorenheit gehabt, seinem Rechtsanwalt zu
erzählen, ich hätte ihn über den Zacken hinweg
einen Idioten und einen böswilligen Stänkerer
genannt! Das war wohl der Gipfel! blnd
außerdem, wollte sein Anwalt den Nachweis
führen, daß Herr Baß nicht nur auf den
Zacken, sondern darüber hinaus noch auf mei-
nen halben Garten Anspruch habe und for-
derte mich auf, binnen vierundzwanzig Stun-
den das Gitter des Gartens um vier Quadrat-
meter zurückzunehmen, widrigenfalls . . .
Na, wenn mir einer schon mit „widrigen-
falls" kommt! Das habe ich gar gerne! Natür-
lich blieb mein Gitter dort wo es war. blnd
der Zacken? Haha! Eines Morgens war der
Zacken nicht mehr da! Ich hatte ihn in der
Nacht einfach entfernen lasten. So! Man muß
sich nur zu helfen wissen.
Das Bürgermeisteramt griff ein. Unbegreif-
licherweise hielt es zu Herrn Baß mit dein
Sopran. Eine einstweilige Verfügung wurde
erlasten, daß ich den Zacken wieder herzustel-
len hätte. Schön, ich stellte her. Das alles, die
Vorschüsse an die Rechtsanwälte, die Stem-
pel für die gerichtlichen Eingaben, die Kom-
missionen des Bürgermeisteramtes, die einstwei-
ligen Verfügungen, das Niederreißen und Auf-
bauen des Gitters, kosteten natürlich ein Hei-
dengeld. Aber ich batte wenigstens die Genug-
tuung, daß es auch Herrn Baß ein Heiden-
geld kostete. Und eine Strafe muß doch
wenigstens sein für verbrecherische Bösartig-
keit!
Ein Drost wurde mir in der Sache: Man
steht im gerechten Kampf gegen schlechte Men-
schen nicht allein. Ein großer Teil der Häus-
chenbesitzer nahm für mich Partei. Ich gab
diesen wackeren Menschen zu Ehren ein schö-
nes Fest, das ja wohl eine Stange Geld kostete,
das sie sich aber verdient hatten. Schlechte
Menschen gibt es überall, und so kam eS, daß
auch einige für Herrn Baß Partei ergriffen.
Gut! Diel Feind, viel Ehr', sagte ich mir. blnd
dehnte die Ehrenbeleidigungsklage, die gegen
Herrn Baß lief, auf siebzehn andere Kolonie-
bewohner aus. Gleichzeitig klagten mich siebzehn
böse Menschen wegen Beleidigung ihrer Ehre.
Es liefen also insgesamt zweiundvierzig Kla-
(Forts. Seite 814)
Der glückliche Sohn
Rudolph G. Sprecklings, ein Neuyorker
Millionär, stieg unlängst in einem vornehmen
Hotel in Los Angeles ab. Als der Hoteldirektor
seine Unterschrift sah, zerfloß er in Höflichkeit
und sagte: „O, Herr Spreckels, Sie werden
gewiß die Rosa-Appartements beziehen wollen,
nicht wahr?" Spreckels antwortete kühl, daß
ihm diese zu teuer seien; er wolle etwas Billi-
geres. „Aber Herr Spreckels", antwortete der
Direktor dienstbeflissen, „Ihr Herr Sohn wohnt
doch immer in den Rosa-Appartements, wenn
er bei uns absteigt..."
„Mein Sohn", antwortete der Millionär,
„hat einen reichen Vater. Ich bin leider nicht
in dieser günstigen Lage."
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halte wegen des Zackens einen unverschämten
Kretin und einen heimtückischen Frechling ge-
nannt hatte. Natürlich verlangte ich, daß Herr
Daß wegen Ehrenbeleidigung verklagt werde.
Ich mußte einen größeren Kostenvorschnß erle-
gen und darauf meinte mein scharfer Rechts-
anwalt, daß er nicht nur wegen Ehrenbeleid.'-
gung klagen werde, sondern auch wegen Haus-
friedensbruch, Besitzstörung und Diebstahl
fremden Grund und Bodens. Außerdem werde
er Recherchen in unserer Gemeinde anstellen
lassen, ob eö tatsächlich ein Servitut aus dem
sechzehnten Jahrhundert gäbe, das den Zacken
gestatte, was er aber lebhaft bezweifle, da
inzwischen eine Neuordnung des Grund- und
Bodenbesitzes stattgefunden habe, die jeden wie
imnier gearteten Zacken auf das strengste ans-
schließe.
Ich war kaum in mein Häuschen zurückge-
kehrt, als ein Brief des gegnerischen Anwalts
einlangte. Dieser Herr Baß hatte die Unver-
frorenheit gehabt, seinem Rechtsanwalt zu
erzählen, ich hätte ihn über den Zacken hinweg
einen Idioten und einen böswilligen Stänkerer
genannt! Das war wohl der Gipfel! blnd
außerdem, wollte sein Anwalt den Nachweis
führen, daß Herr Baß nicht nur auf den
Zacken, sondern darüber hinaus noch auf mei-
nen halben Garten Anspruch habe und for-
derte mich auf, binnen vierundzwanzig Stun-
den das Gitter des Gartens um vier Quadrat-
meter zurückzunehmen, widrigenfalls . . .
Na, wenn mir einer schon mit „widrigen-
falls" kommt! Das habe ich gar gerne! Natür-
lich blieb mein Gitter dort wo es war. blnd
der Zacken? Haha! Eines Morgens war der
Zacken nicht mehr da! Ich hatte ihn in der
Nacht einfach entfernen lasten. So! Man muß
sich nur zu helfen wissen.
Das Bürgermeisteramt griff ein. Unbegreif-
licherweise hielt es zu Herrn Baß mit dein
Sopran. Eine einstweilige Verfügung wurde
erlasten, daß ich den Zacken wieder herzustel-
len hätte. Schön, ich stellte her. Das alles, die
Vorschüsse an die Rechtsanwälte, die Stem-
pel für die gerichtlichen Eingaben, die Kom-
missionen des Bürgermeisteramtes, die einstwei-
ligen Verfügungen, das Niederreißen und Auf-
bauen des Gitters, kosteten natürlich ein Hei-
dengeld. Aber ich batte wenigstens die Genug-
tuung, daß es auch Herrn Baß ein Heiden-
geld kostete. Und eine Strafe muß doch
wenigstens sein für verbrecherische Bösartig-
keit!
Ein Drost wurde mir in der Sache: Man
steht im gerechten Kampf gegen schlechte Men-
schen nicht allein. Ein großer Teil der Häus-
chenbesitzer nahm für mich Partei. Ich gab
diesen wackeren Menschen zu Ehren ein schö-
nes Fest, das ja wohl eine Stange Geld kostete,
das sie sich aber verdient hatten. Schlechte
Menschen gibt es überall, und so kam eS, daß
auch einige für Herrn Baß Partei ergriffen.
Gut! Diel Feind, viel Ehr', sagte ich mir. blnd
dehnte die Ehrenbeleidigungsklage, die gegen
Herrn Baß lief, auf siebzehn andere Kolonie-
bewohner aus. Gleichzeitig klagten mich siebzehn
böse Menschen wegen Beleidigung ihrer Ehre.
Es liefen also insgesamt zweiundvierzig Kla-
(Forts. Seite 814)
Der glückliche Sohn
Rudolph G. Sprecklings, ein Neuyorker
Millionär, stieg unlängst in einem vornehmen
Hotel in Los Angeles ab. Als der Hoteldirektor
seine Unterschrift sah, zerfloß er in Höflichkeit
und sagte: „O, Herr Spreckels, Sie werden
gewiß die Rosa-Appartements beziehen wollen,
nicht wahr?" Spreckels antwortete kühl, daß
ihm diese zu teuer seien; er wolle etwas Billi-
geres. „Aber Herr Spreckels", antwortete der
Direktor dienstbeflissen, „Ihr Herr Sohn wohnt
doch immer in den Rosa-Appartements, wenn
er bei uns absteigt..."
„Mein Sohn", antwortete der Millionär,
„hat einen reichen Vater. Ich bin leider nicht
in dieser günstigen Lage."
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