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SKIZZENBUCH DER JUGEND

Bildung . . .

Die kleine Inge war seit über einem
Jahr meine nicht sehr fleißige Klavier-
schülerin, aber immerhin spielte sie schon
recht hübsch Inventionen von Bach, So-
natinen usw. Eines Tages erschien ihre
Mutter, ich möchte doch das Kind nicht
so zurichten, die Klassiker seien keine
Kost für eine solche Begabung, ein aka-
demisch gebildeter Pianist müsse es doch
so weit gebracht haben, daß er Walzer
und Schlager spielen könne! Auf meinen
Einwand, daß Tanzmusik kein guter Lehr-
stoff sei, aus diesen und jenen Gründen,
bekam ich zur Antwort: „Ja, wenn Sie so
wenig Bildung haben, daß Sie nicht ein-
mal ,Eine Frau wird erst schön durch die
Liebe4 können, dann muß ich meine Inge
von Ihnen wegnehmen."

Tags darauf kam die Kündigung.

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Der Wandspruch

Bei der Familie H. wird entrümpelt, und
zwar gründlich. Uralter Kram von Groß-
vaters Zeiten kommt zum Vorschein und
vor der Speichertüre stapelt sich das ganze
Zeug. Minna, die Hausangestellte, hilft
die Sachen heruntertragen. Plötzlich
kommt sie entsetzt herein und hat einen
gestickten Wandspruch in der Hand, ein
fürchterliches Ding, das irgendein gnädi-
ger Zufall bisher vor dem Verderben be-
wahrte. „Gnä' Frau", empört sich Minna,
„des wolln's aa wegtoa! Im Ernst? Des

schöne Buidl! Ah, da schenkend es doch
lieber mir!" — Na, schön, wenn es ihr
Wunsch ist. Warum nicht! Ein paar Tage
später kommt die Hausfrau zufällig in
Minnas Zimmer und das Mädchen weist
sofort auf die Verwendung des Geschen-
kes hin. Schön breit über dem Bett prangt
der Spruch:

„Ein lieber Gast — ist nie zur Last!" —

fed

Die neue Zugeherin

Ich erzählte meinem Kollegen, daß ich
wenig tanze und daß insbesondere die

neuen Tänze sich so wenig meines Bei-
falls erfreuen, daß ich sie gar nicht lernen
möge. Da höre ich im Nebenzimmer
meine neue Zugeherin: „Was, net amal an
Sving könnens, und koan Staubsauger
habens a net!... Dös hätt' i mir glei
denken könna, daß in dera Straß da nix
g'scheits wohnt!"

Sie schlug die Türe zu und lief davon.

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Die Beleidigung

Vor dem Amtsgericht in R., einer ur-
bayerischen Gegend, fand eine Gerichts-
verhandlung statt und zwar — man staune

— wegen der weltberühmten Einladung
des Götz von Berlichingen. Der Richter
versuchte, dem Kläger und Beleidigten
nach Thoma klar zu machen, daß diese
Aufforderung doch hierzulande wirklich
nicht als eine Beleidigung angesehen
werde.

„Ja mein, Herr Amtsrichter", rückte der
Kläger nun heraus, „ich wär' auch gar net
im geringsten beleidigt g'wesen; wenn er
des bloß a so g'sagt hätt', wie man des
halt so üblicherweis' bei uns sagt, aber
der hat sich in seiner Wuat noch zu ganz
was anderm hinreißen lassen; er hat näm-
lich noch dazua g'sagst: Wennst magst!

— Und da hab i gspannt, daß es net das

bei uns übliche is, sondern eine Belei-
digung!" bu


R. R a b o 11

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Register
Redaktioneller Beitrag: Skizzenbuch der Jugend
Julius Diez: Vignette
Robert Rabolt: Zeichnung ohne Titel
 
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