Wir Carl Friedrich von Gottes Gnaden, Marggrav zu Baden und Hochberg, ... Fügen hiermit zu wissen: Nachdem Se. Römisch-Kaiserliche Majestät mit Zustimmung von Kurfürsten, Fürsten und Ständen des deutschen Reichs gegen die Volks-Verführer und Ruhestörer und zu Erzielung der bei gegenwärtigen Reichs-Krieg gegen Frankreich ferner vorzukehren nöthigen Maasregeln verordnet und verfüget haben, wie folget: Wir Franz der zweite [et]c. [et]c. entbieten allen und jeden Churfürsten, Fürsten .... unsern ... Willen, Kaiserliche Huld, Gnade und alles Gutes ...: ... gegeben ... zu Wien den 12. Mai im Jahr 1793 ... So machen Wir solches mittelst gegenwärtigen ... Patents in Unsern Fürstlichen Landen kund, und wollen: daß von allen Unsern Unterthanen und Angehörigen darnach sich gebührend geachtet, und dem Inhalt die schuldige Folge geleistet werde ...: Gegeben Carlsruhe den 2ten Julii 1793.
[S.l.], 1793 [VD18 14329433]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.31628
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-316283
Metadaten: METS
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