Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Thuen kund, und fügen hiemit Männiglichen zu wissen: Nachdem Uns seither Unserer angetrettener Lands-Regierung durch die offt- und vielmahlen einlangende unterthänigste Berichtere und Klag-Schrifften höchst mißfällig zu vernehmen vorkommen, was Gestalten in Unseren sowohl als anderen zu denen Ritter-Sitz und übrigen in hiesigen Unseren Hertzogthümberen gelegenen Gütheren gehörigen Erb- und sonstigen Büschen ohnauffhörliche Diebereyen von denen sich gar zusammen rottirenden Busch- und Holtz-Dieben begangen werden: Wir aber diesen straffbaren Unternehmungen länger zuzusehen gnädigst nicht gemeint ...: Düsseldorff den 7. May 1728
[S.l.], 1728 [VD18 14316447]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.27122
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-271222
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