Serenissimus Elector. Indeme Ihrer Churfürstl. Durchleucht glaubhafft, jedoch Höchst-Mißfälligst zu vernehmen vorkommen, anbey es auch bey Ablegung deren Steur- und Pensions-Rechnungen die tägliche Erfahrnüß zu Tage leget, was Massen in verschiedenen Dero Aempteren über das von Beambten, Ritterbürtigen, Scheffen und Vorsteheren, fort Meist-Beerbten, denen hierumb erlassenen Edictis zufolg Ordnungsmäßig geschlossen- und unterschriebenes Directorium solche nahmhaffte Summen subdividiret, daß durch allsolch Höchst-verbotten- und straffbahr heimbliche Beysetzungen Dero Unterthanen nicht nur überhoben, sonderen auch dardurch auff die lange Zeit zu Grund gerichtet: [Düsseldorff, den 18. Sept. 1733]
[S.l.], 1733 [VD18 14317354]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.27768
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-277689
Metadata: METS
IIIF Manifest: version 2.1, version 3.0