3-10
§.I. Die Verrichtungen in denen nach eingelangten Ausschreibungs-Verordnungen ohnverzüglich vorzunehmen seyenden Repartitionen, und diesfalstige Einrichtung deren Directorien betreffend
11-18
§.II. Die Subdivisionen des repartirten Quanti, und übrige dahin gehörige Verrichtungen […]
18-22
§.III. Die Führung des Empfangs und sonstige dabey nöthige Verrichtungen betreffend
22-28
§.IV. Die Beybringung deren repartirter Siedler, und den hierzu bedörffenden Executions-Zwang betreffend
28-32
§.V. Die Verrichtungen in Nachlasz-Fällen betreffend
32-42
§.VI. Dasz die repartirt- und erhoben gewordene Siedler ad destinatos Usus verwendet, darüber in Zeiten förmbliche Nachweisz- und Berechnung geschehen, mithin wie die Steuer- und Pensions-Rechnungen abgelegt und darnach revidirt werden sollen
43-46
Paragraphus ultimus. Die übrige Verrichtung betreffend, welche aus Gelegenheit und Connexität mit dem Steuer-Weesen zu beobachten seynd
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