Karl Theodor; Staat Pfalz [Editor] Gleichwie Ihro Churfürstliche Durchleucht vermög Dero unterm 5ten hujus erlassenen Rescripti zu verordnen gnädigst geruhet haben, daß bey künfftiger Versteigung deren Herrschafftlichen Crescentien die ... Zollfreyheit ... durchgehens aufgehoben seyn solle ...: Mannheim den 14ten Octobr. 1755 — [S.l.], 1755 [VD18 14343673]
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