Nachdem Seine Kurfürstliche Durchleucht zur genüglichen Abhilfe deren seit lezt erlassener Quartiers-Reglement sich mehrfältig geäußerter Unordnung, und Beschwehrden gnädigst für gut befunden haben, mittelst hiernach bemessener näheren Bestimmungen ersagtes Reglement sowohl zum Besten des Militair, als Dero getreuen Unterthanen in nach vermeldeter Weise respectivé zu erneueren, und zu erweiteren. Wir Carl Theodor von Gottes Gnaden Pfalzgraf bey Rhein ... Thuen kund und fügen hiermit jedermänniglich zu wissen, was gestallten Wir für sehr nöthig angesehen, damit Unsere Unterthanen nicht gedruckt oder belästiget, anderen theils aber auch Unsere Trouppen behörig einquartieret, und verpfleget werden ...: [Mannheim, den 19. Decemb. 1775.]
[S.l.], 1775 [VD18 13882767]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.31365
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-313657
Metadaten: METS
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