Karl Theodor; Pergler von Perglas, Anton; Staat Pfalz [Editor]
Da Ihro Churfürstliche Durchlaucht, zu besserer Beförderung deren Cameral-Geschäften, unterm 1ten hujus gnädigst verordnet haben, daß künftighin bey allen von Churfürstlicher Hofkammer denen Oberämteren, Beamten, Receptoren und übrigen Subalternen zugehenden Aufträgen jedesmahlen eine schickliche Frist mit dabei ausgedrucktem Strafe-Ansaz bestimmet, ...: [Mannheim den 7. Jun. 1776.]
— [S.l.], 1776 [VD18 14342057]
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