Karl Theodor; Jungwirth, Franz Joseph; Pfalz-Neuburg [Hrsg.]
Ihro Churfürstliche Durchleucht haben gnädigst zu resolviren geruhet, daß bey der nunmehrig wieder vereinigten Länder Inhab- und Regierung per modum Provisionalis, und bis seiner Zeit eine andere dero Landen angemessene Einrichtung getroffen werden wird, die sammentlich allhiesige und Sulzbachische Landes Unterthanen von denen Churbaierischen Mauthämteren hinfüro auf den nemlichen Fuß, wie die Oberpfälzischen mit Mauth und Accis behandlet, ...: [Decretum Neuburg den 23. Merz, 1778.]
— [S.l.], 1778 [VD18 14342162]
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