Karl Theodor; Venningen, Carl Philipp; Staat Pfalz [Hrsg.]
Seine Kurfürstliche Durchlaucht haben bei der erfolgten Vereinigung Dero Kur- und Erb- mit den Baierischen Landen den Huldreichst-Landesväterlichen Abschluß zu nehmen gnädigst geruhet, zwischen sämtlichen nun vereinbarten lieben und getreuen Unterthanen aller Erbstaaten eine Commercial-Vereinigung zu Stande zu bringen, dadurch der Activ-Handlung zu Hülfe zu kommen, das sonst in fremde Lande ausfliessende Geld der Handlungs-Bilance zu erhalten, eigene Produkte, Frabricate [!] und Manufacturen im Absaze zu begünstigen ... In dieser Absicht haben Höchstdieselbe unterm 23. Sept. 1778 zu verordnen gnädigst geruhet, daß ...: [Mannheim den 9. Octobr. 1778.]
— [S.l.], 1778 [VD18 9052182X]
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