Karl Theodor; Pfalz-Neuburg [Hrsg.]
Demnach Serenissimus Elector &c. vermög gnädigsten Rescripts, von 19. Hornung zu verordnen gnädigst geruhet haben, daß die bishero von denen Kastenbeamten nebst dem Herrschaftlichen Handlohn, und Nach-Steuers-Gebühren von denen Unterthanen eingebrachte sogenannte Nachrechts-Sportlen aufgehoben, und gänzlichen abgestellet ...: Decretum Neuburg den 6. Merz, 1779.
— [S.l.], 1779 [VD18 14342243]
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