Aus dem Zusammenhang der bei Kurfürstlicher Regierung in Vortrag gekommener Land-Rechnungs-Superrevisions-Geschäften, ist die Zerschiedenheit, und das ungleiche Verfahren deren Kurpfälzischen Ober- und Unter-Beamten, auch übriger Orts-Vorständen in jenen Fällen wahrgenommen worden, in welchen bei der höheren Behörde über die, in die Beschaltnng[!] deren gemeinen Güter einschlagende Einnahms- und Ausgabs-Gegenstände, die Genehmigung zu erholen stehet ...: [Mannheim den 21. März 1781.]
[S.l.], 1781 [VD18 14328828]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.30409
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-304092
Metadata: METS
IIIF Manifest: version 2.1, version 3.0