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Karlowa, Otto [Gefeierte Pers.]
Über die Reception des römischen Rechts in Deutschland: mit besonderer Rücksicht auf Churpfalz ; Rede zum Geburtsfeste des höchstseligen Grossherzogs Carl Friedrich von Baden und zur akademischen Preisvertheilung am 22. November 1878 — Heidelberg, 1878

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https://doi.org/10.11588/diglit.5152#0004
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gegenwärtig der Fall ist. Carl Friedrich sah dieses Verhältniss als kein
glückliches an. Er war von der Ueberzeugung durchdrungen, dass ein jeder
Theil der Staatsverwaltung besondere Leute und besondere Wissenschaft
erfordere. Selbst innig vertraut mit den Grundsätzen der politischen Oeko-
nomie und bemüht, dieselben zum Nutzen seines Landes zu verwerthen,
hegte er den lebhaften Wunsch, auch unter seinen Dienern ächte Camera-
listen zu besitzen.

Guten Rath zu ertheilen, äusserte er in privaten Aufzeichnungen, sei
nicht das Monopol eines einzelnen Standes. Der Regent müsse über jeden
Gegenstand die Personen um Rath fragen, welche nebst der R.echtschaffen-
heit und Klugheit, die man bei einem guten Rathgeber voraussetzen müsse,
am meisten Kenntniss des in Frage stehenden Gegenstandes besässen, den
Rechtsgelehrten also da, wo Rechtsfragen vorkämen.

Entging es nun auch seinem weiten Blicke nicht, dass es viele nicht
rein juristische Berathungsgegenstände gebe, welche so eng mit der Juris-
prudenz verwoben seien, dass sich dieselben nicht ohne sie erledigen Hessen,
so rügte er doch, dass die Rechtsgelehrten Verhältnisse, die staatsmännisch
behandelt werden müssten, lediglich aus dem engeren juristischen Gesichts-
punkte zu beurtheilen geneigt seien, während doch das Auge des Staats-
manns das Ganze zu übersehen habe.

Durch dieses Verhältniss Carl Friedrichs zu seinen juristischen Rath-
gebern ist es dem Festredner dieses Tages, als einem Vertreter der Rechts-
wissenschaft nahe gelegt, Ihre Aufmerksamkeit auf die Wege zu lenken, auf
denen das römische Recht und mit ihm die gelehrte Jurisprudenz in Deutsch-
land eingedrungen sind, die treibenden Kräfte zu schildern, welche der letz-
teren jenen lange überwiegenden Einfluss auf die Staatsverwaltung in deut-
schen Landen verschafft haben.

Dabei mag es gestattet sein, eine besondere Rücksicht auf das Land
zu nehmen, mit dessen Schicksalen die unserer Universität Jahrhunderte
hindurch verknüpft gewesen sind: auf Churpfalz,
 
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