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Oechelhäuser, Adolf von; Kraus, Franz Xaver [Hrsg.]
Die Kunstdenkmäler des Grossherzogthums Baden (Band 4,4): Die Kunstdenkmäler der Amtsbezirke Mosbach und Eberbach — Tübingen [u.a.], 1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.3997#0060

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AMT MOSBACH. — MITTELSCHEFFLENZ. 4g

dem »Fürstenbali«, unter kurpfälzischer Herrschaft ausgeführt worden ist. Die ausser-
gewöhnliche reiche Ausstattung dieses Schneckenthurmes legt die Annahme nahe, dass
der Bau ursprünglich Wohnzwecken gedient hat.

Aus dem Innern dieses Baues wird auch die im Vorhof der Kirche beim Eingang Wappensäule
zum Garten aufgestellte r. Sandstein-Säule herrühren, an deren Kapitell das kurpfälzische
Wappen, der Schild mit Reichsapfel (wie im Erker des Fürstenbaues), eine Rosette und
ein menschlicher Kopf etwas roh aufgemeisselt sind.

Das Innere des Gotteshauses birgt nichts bemerkenswerthes.

Glocken: Die grösste der 3 Glocken trägt folgende Umschrift: Glocken

rfjeftig 1 nafaraiu£ i tti i iubeariim i fcemljart i larijmann i 0n£ i midj 1&18 *

Wahrscheinlich sind die beiden anderen Glocken, von denen die eine nur die
Namen der vier Evangelisten, die andere gar keine Umschrift aufweist, etwa hundert
Jahre älter.

MITTELSCHEFFLENZ

Schreibweisen: Scaflenze ad a. 774; Scaflentia ad a. 826; Schaf lenze 1174;
Schefflenze 1259 und (in medio Seh.) 1301; Schevelentze 1367; Mittelschefflentz 1504.

Geschiclilliches (für die drei Orte Ober-, Mittel- und Unterschefflenz): Der zu Geschichtliches
Gross-Eicholzheim entspringende Langenbach (jetzt die Schefflenz genannt) durchfliesst
ein liebliches Thal, in dem die drei alten, eine halbe Stunde von einander gelegenen Ort-
schaften Ober-, Mittel- und Unterschefflenz in frühester Zeit einen bereits in der Lorscher
Chronik für das VIII. Jh. erwähnten eigenen Gau, den Schefflenzgau, den pagus
Scaflenzgouve oder die Scaflenza marca, innerhalb des Wingartweibagaues
bildeten. Die drei Dörfer scheinen von jeher unter gleicher Herrschaft und Verfassung
gestanden zu haben und sind auch i. J. 1313 gemeinsam durch den Mainzer Erzbischof
Peter aus der Verpfändung von den Brüdern Konrad und Engelhardt von Weins-
perg als Burglehen gelöst worden. Die drei Dörfer waren reichsunmittelbar, es kann
sich also hierbei nur um bestimmte Güter in denselben gehandelt haben, die ursprünglich
dem Kloster Lorsch gehört haben, von Mainz in Besitz genommen und dann verpfändet
worden sind. Dass das Domstift Worms hier ebenfalls begütert war, geht aus einer
Urkunde des Jahres n74 hervor. Im Jahre 1367 ertheilte sodann Kaiser Karl IV.
dem Erzbischof Ger lach die Erlaubniss, das von den Herren zu Weinsberg ein-
zulösende Reichs-Dorf Obirnschevelentze mit Mauern und Gräben zu umfangen und
einen Wochenmarkt darin anzulegen unter Verleihung von Heilbrunner und Wimpfener
Stadtrecht; nachdem aber, wie es scheint, die Lösung nicht zur Ausführung gekommen,
erhielt Pfalzgraf Ruprecht I. i. J. 1378 die Erlaubniss, die drei Dörfer Schefflenz
lösen zu dürfen. Hierdurch kam die zehntbare oder hohe Obrigkeit an die Pfalz, die
Vogtei oder niedere Gerichtsbarkeit aber war zwischen dem Erzbisthum Mainz und dem
Besitzer der Burg Lohrbach gemein. Als hernach Pfalzgraf Otto i. J. 1413 Lohrbach mit
allem Zubehör käuflich an sich brachte, erhielt er damit auch ein Drittel der Vogtei in
den drei Dörfern. Nach Aussterben der Mosbacher Linie haben sich dann Mainz und
Pfalz derart mit einander verglichen, dass ersteres zu Ober-, letzteres zu Unterschefflenz
einen Schultheissen bestellte und diese abwechselnd mit den drei Vorständen der Dörfer
wechselweise zu regieren haben sollten. Endlich wurde i. J. 1653 auch dieser mainzische

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