AUKTIONS-BEDINGUNGEN.
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in öster-
reichischen Schillingen unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20 Prozent zum
Erstehungspreise. Das zulässige Mindestgebot ist ein Schilling, über den
Betrag von 100 Schilling wird um 20 Schilling gesteigert, über 1000 Schilling
um 50 Schilling. Beklamationen nach erfolgtem Zuschlag
können unter keinen Umständen berücksichtigt wer-
den, da sämtliche Objekte zur genauen Besichtigung
ausgestellt waren. Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann
Gelegenheit geboten, sich von der Beschaffenheit und dem Zustande der
Gegenstände zu überzeugen und etwaige Beschädigungen, auch wenn sie im
Katalog nicht besonders erwähnt, zu beachten.
Die Festsetzung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgen nach
sorgfältigster Prüfung durch Sachverständige, doch werden Bestimmungen
und Beschreibungen der Gegenstände nicht gewährleistet.
Die unterzeichnete Firma behält sich das Becht vor, Nummern zu ver-
einigen, zu trennen oder die Nummernfolge zu unterbrechen. Das Eigentum
geht erst nach vollständiger Bezahlung des Erstehungspreises, inklusive des
Aufgeldes, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den
Käufer über. Bei vorkommenden Streitigkeiten über ein Doppelgebot behält
sich die Auktionsleitung das Recht vor, die betreffende Nummer sofort noch-
mals vornehmen zu lassen. Ersteigerte Stücke können ausnahmslos erst nach
Schluß der Versteigerung an die Ersteher ausgefolgt werden. Der Transport
der erstandenen Stücke hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Er-
stehers zu erfolgen, und übernimmt die Auktionsleitung keine Haftung für
eventuelle Verluste oder Beschädigungen.
Sämtliche Ankäufe sind längstens einen Tag nach
der Auktion in bar oder in Schecks auf Wien zu be-
zahlen. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrück-
lichem Einverständnis der unterzeichneten Firma
zulässig.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.
Expertise und Schätzungen:
Eugen Primavesi/Dr. Otto Fröhlich/Komm.-Rat Arthur Specht
Gerichtlich beeidete Sachverständige und Schätzmeister.
Die Reihenfolge der Nummern wird nach Möglichkeit eingehalten.
Die Auktionsleitung.
Illustrierte Kataloge und Auskünfte
in der Villa:
WIEN, XIX.,
Hohe Warte 46
Telephon B-13-8-29.
KUNSTHANDLUNG
und KONZESS. AUKTIONSHAUS
WIEN, I.,
Rotenturmstraße Nr. 14
Telephon R-21-2-68.
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in öster-
reichischen Schillingen unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20 Prozent zum
Erstehungspreise. Das zulässige Mindestgebot ist ein Schilling, über den
Betrag von 100 Schilling wird um 20 Schilling gesteigert, über 1000 Schilling
um 50 Schilling. Beklamationen nach erfolgtem Zuschlag
können unter keinen Umständen berücksichtigt wer-
den, da sämtliche Objekte zur genauen Besichtigung
ausgestellt waren. Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann
Gelegenheit geboten, sich von der Beschaffenheit und dem Zustande der
Gegenstände zu überzeugen und etwaige Beschädigungen, auch wenn sie im
Katalog nicht besonders erwähnt, zu beachten.
Die Festsetzung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgen nach
sorgfältigster Prüfung durch Sachverständige, doch werden Bestimmungen
und Beschreibungen der Gegenstände nicht gewährleistet.
Die unterzeichnete Firma behält sich das Becht vor, Nummern zu ver-
einigen, zu trennen oder die Nummernfolge zu unterbrechen. Das Eigentum
geht erst nach vollständiger Bezahlung des Erstehungspreises, inklusive des
Aufgeldes, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den
Käufer über. Bei vorkommenden Streitigkeiten über ein Doppelgebot behält
sich die Auktionsleitung das Recht vor, die betreffende Nummer sofort noch-
mals vornehmen zu lassen. Ersteigerte Stücke können ausnahmslos erst nach
Schluß der Versteigerung an die Ersteher ausgefolgt werden. Der Transport
der erstandenen Stücke hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Er-
stehers zu erfolgen, und übernimmt die Auktionsleitung keine Haftung für
eventuelle Verluste oder Beschädigungen.
Sämtliche Ankäufe sind längstens einen Tag nach
der Auktion in bar oder in Schecks auf Wien zu be-
zahlen. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrück-
lichem Einverständnis der unterzeichneten Firma
zulässig.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.
Expertise und Schätzungen:
Eugen Primavesi/Dr. Otto Fröhlich/Komm.-Rat Arthur Specht
Gerichtlich beeidete Sachverständige und Schätzmeister.
Die Reihenfolge der Nummern wird nach Möglichkeit eingehalten.
Die Auktionsleitung.
Illustrierte Kataloge und Auskünfte
in der Villa:
WIEN, XIX.,
Hohe Warte 46
Telephon B-13-8-29.
KUNSTHANDLUNG
und KONZESS. AUKTIONSHAUS
WIEN, I.,
Rotenturmstraße Nr. 14
Telephon R-21-2-68.