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Die Kunst für alle: Malerei, Plastik, Graphik, Architektur — 8.1892-1893

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Personal- und Ateliernachrichten - Denkmäler - Preisausschreiben - Ausstellungen und Sammlungen - Vermischtes - Vom Kunstmarkt
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https://doi.org/10.11588/diglit.11054#0123

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Ausstellungen und Sammlungen — vermischtes

nommen worden ist. Das Bild, als dessen Besitzer sich der Re-
dakteur der Düsseldorfer Zeitung, Peter Schwuchow, herausstellte,
wurde von den Veranstaltern jener vornehmen Ausstellung als
ein gänzlich wertloses Machwerk erkannt, welches, gleichviel woher
es stammt, weder künstlerischen noch historischen Wert hat, da es
nicht die geringste Ähnlichkeit mit Marie Antoinette zeigt und
deshalb auch zu einer Ausstellung in der Kunsthalle nicht ausge-
nommen wurde. I1SS4I

WO. Berlin. In der Notionalgalerieist jetzt ein weiteres
Werk von Professor Böcklin, eine „Pieta" zur Aufstellung ge-
langt, nachdem dasselbe Monate hindurch im Verborgenen aus-
bewahrt worden war. Fast gleichzeitig hat die hiesige Hofkunst-
handlung Fritz Gurlitt eine Sonderausstellung seiner Werke er-
öffnet, die zehnWerke des Meisters umfaßt. !w7ch

— Magdeburg. Die Kunsthandlung Albert Rathke in
Magdeburg hat, wie schon früher, so auch in letzter Zeit wieder
günstige Resultate im Verkauf von Originalgemälden verschiedener
Künstler erzielt, u. a. Werke von Defregger, Grützner, Loewith,
H. Kautbach, Scholz, Kowalski, I. Adam und Peter Kraemer.
Magdeburg bietet somit ein gutes Feld für die Künstler. I^V8>
— Erfurt. Auf der diesjährigen großen Ausstellung des
Vereins für Kunst und Kunstgewerbe wurden Kunstwerke im
Werte von 67 lO M. von Privaten angekaust; darunter Max
Hoenow-Berlin „Waldesruhe", I. Huth-Berlin „Fischerflottille
in der Nordsee", E. Neumann - Cassell „Sturm vor Vlissingen",
E. Zschimmer - Schmiedeberg „Waldröslein", C. Prestel-Tutzing
„Matterhorn", E. Stache-München „Canal grande in Venedig".

Vermischtes

OL. Paris. Arsöne Alexandre, einer unsrer gewieg-
testen Pariser Kunstkritiker, hat unsre deutschen Museen bereist
und sich über die in denselben angehäuften Kunstschätze, nament-
lich aber über die Art der Ordnung und Aufstellung derselben
in der allervorteilhaftesten Weise ausgesprochen. Er stellt den
Konservatoren des Louvre Berlin, Dresden und namentlich
München als Muster des Arrangements dar. Was die Pina-
kothek, sagt Alexandre, in einem langen, diesem Museum gewid-
meten Artikel, ganz besonders imposant und instruktiv macht, was
ihren unvergleichlichen Kunstschätzen einen noch unvergleichlicheren
Wert giebt, was ihre Allgewalt verhundertfacht und die unver-
meidliche Erregung bei ihrem Anblick erhöht, daß ist die Thatsache,
daß diese Schätze gruppiert und zwar durch gelehrte und logische
Köpfe wunderbar gruppiert sind. Die Schulen folgen sich in den
zwölf großen Sälen und in den 23 kleinen parallelen Kabinets
methodisch. Das macht aus dem Münchener Museum das Muster-
museum aller Zeiten und Länder. Jedes Werk ist hier derart
plaziert, daß cs das ihm gebührende Licht erhält, jeder Meister
erscheint hier in der Gesamtheit seines Wirkens, während bei uns
seine Werke derartig zerstreut hängen, daß man oft die schönsten
Arbeiten desselben übersieht oder erst daraus ausmerk- v
sam gemacht werden muß. Was dem Arrangement
dieses Museums einen besonderen Reiz verleiht, das
sind die kleinen strikte mit den Hauptsälen korrespon-
dierenden Kabinette. Wäh-
rend man in jenen die
kapitalen Werke des Künst-
lers findet, bieten die in
den kleinern Kabinetten
hängenden Arbeiten und
Skizzen gleichsam die will-
kommene Ergänzung. Für
gewisse Meister ist dieses
Arrangement in kleineren
Zimmern unerläßlich. Die
kleinen Holländer verlieren
sich vollständig in unsrer
großen Galerie des
Louvre; in den ausge-'
zeichneten kleinen Kabi-
netten der Pinakothek wer-
den sie wie Edelsteine in
ihrem Schmuckkaiten auf-
bewahrt. Das Münchener
Museum giebt unsrem
Louvre also zwei große
Lektionen, die der Grup-
pierung und die der Be-
leuchtung. Es ist kein

Vignette, von F. Stuck

ssrobeillusiration aus Tb eben „)in Zauber
der Dichtung" (s. S. 87)

Magazin, sondern ein wirkliches Museum. Für Berlin rühmt Alexan-
dre die Betriebsamkeit Bo des bei Neuanschaffungen, die geschickte
und vorsichtige Art der Restaurierung und Konservierung der Bilder
und für Dresden die Isolierung der Perlen der Sammlung.
In der Gewohnheit, die wir hier und da bei uns in Deutsch-
land angenommen haben, an unsren Kunstsinn zu verzweifeln,
und was jenseits der Vogesen in künstlerischer Beziehung geschieht
ins Ungemessene zu verhimmeln, mar es vielleicht nicht unan-
gezeigt, auf das Urteil eines Franzosen über unsre Museen hin-
zuweisen, das impliciet eine freimütige Anerkenntnis für ein
feines künstlerisches Empfinden und eine lichtvolle Auffassung der
Kunst und ihrer Werke enthält. Iw7i;

' Die Tiedge-Stistung in Dresden, die in ganz
hervorragendem Maße künstlerischen Zwecken dient, blickt in diesem
Jahre auf ein fünfzigjähriges Bestehen zurück. Sie wurde am
31. Januar 1842 zum Andenken an den 1841 gestorbenen Dichter
Christoph August Tiedge gegründet und besitzt gegenwärtig ein
Vermögen von 663,200 Mark, von denen 450,000 Mark aus dem
Ertrage der Allgemeinen Deutschen Nationallotterie stammen, die
im Jahre 1859 auf Anregung des Majors Serre zu Schillers
hundertjährigem Geburtstage veranstaltet wurde. Im ganzen hat
die Tiedge-Stistung bisher 732,739 Mk. 99 Pf. an Zinsen ein-
genommen, wovon allein 410,955 Mk. zur Unterstützung von
bedürftigen Künstlern und Dichtern und ihren Hinterlassenen ver-
wendet worden sind. 84,360 Mk. 10 Pf. wurden in „folgender
Weise verwendet: An Kunstwerken wurden angekauft: 1 Ölgemälde
von Professor Mücke in Düsseldorf für die Kunsthütte zu
Chemnitz, 2 Bilder Luthers und Melanchthons für die Kirche „in
Leuba, 2 Bildnisse Tiedges vom Maler Kietz in Dresden, I Öl-
gemälde Christus das Abendmahl spendend vom Maler Dietrich
in Dresden für die Kirche zu Wohlbach. Im Aufträge der
Tiedge-Stistung sind ausgeführt worden: das Tiedge-Dcnkmal
bei der Bastei in der sächsischen Schweiz, Gemälde für die Luther-
zimmer der Wartburg, drei Fenstergemälde für die Kirche zu
Maxen (wo Major Serre starb), zwei Kanzeln für die Kirchen
zu Großkotta und Frohburg, das Denkmal für Julius Hermann
in Pillnitz, vier große Reliefs für den Annenfriedhof bei Dresden,
ein Zierbrunnen in Zittau, die Hauptfigur für den Gerechtigkeits-
brunnen in Dresden, die Hermen-Büste Richard Wagners für
das kgl. Hoftheater zu Dresden, die Büste des Majors Streb
und des Bürgermeisters Or. Hertel im Stadtmuseum zu Dresden.
Ehrenpreise wurden erteilt an Friedrich Hebbel, Fritz Reuter,
Hermann von Lingg, Musikdirektor Wilhelm, den Komponisten
der Wacht am Rhein und Frau Schneckenburger, die Witwe des
Dichters dieses Liedes. Im Jahre 1891 wurden an 50 Em-
pfänger 15,450 Mark an Ehrengeschenken und Unterstützungen
gewährt, und zwar 2750 Mk. an Hinterlassene von Musikern,
2200 Mk. an fünf Maler und 7500 Mk. an Hinterlassene von
Malern, 2100 Mk. an Hinterlassene von Kupferstechern, 600 Mk.
an Hinterlassene von Bildhauern und 300 Mk. an die Witive
eines Schriftstellers. Von den Empsängern wohnen 13 in
München, 9 in Dresden, 8 in Düsseldorf, 3 in Wien, je 2 in
Leipzig, Berlin und Weimar, die übrigen an anderen Orten
Deutschlands. 22,613 Mk. 19 Pf. wurden im vorigen Jahre
für künstlerische Zwecke bestimmt. Vorsitzender des Ausschusses
der so segensreich wirkenden Stiftung ist Or. Alfred Schuel,
Oberbürgermeister von Dresden, die übrigen Mitglieder sind die
Professoren der Dresdener Kunstakademie: Bürkner, Diez, Preller
und Treu, Oberbibliothekar Förstemann, Professor Or. S. Rüge,
Generalmusikdirektor Schuch, Oberregierungsrat Or. v. Seidlitz.

— Zur Frage des Rechtsschutzes der Photographien von Ge-
mälden erhalten wir von unjerm Herrn juristischen Mitarbeiter
folgenden wertvollen Beitrag: Frage. Können, im Fall ein Ge-
mälde Rechtsschutz in den Vereinigten Staaten Amerikas gehörig
erlangt hat, Photographien davon, zu deren Herstellung das Recht
^ rechtmäßig erworben ist, dort ohne weiteres Angeführt werden?
Wird im Falle der Verneinung dieser Frage die Einführung und
Verbreitung solcher Photographien von Amts wegen, auch ohne
Antrag des Verletzten verfolgt? Zu 1.) Nächste Voraussetzung für
den hier berührten Fall ist, daß entweder Deutschland milden Verei-
nigten Staaten ein Gegenscitigkeitsverhältnis eingeht oder die letzteren
der Berner internationalen Übereinkunft v. 9. Sept. 1886 bei-
treten. Sobald das eine oder andere geschehen ist, müssen nach
meinem Dafürhalten die Vereinigten Staaten auch die Bestim-
mung des § 1 Abs. 2 des deutschen Photographiegesetzes vom
10. Januar 1876, gegen sich gelten lassen, zumal dieselbe mildem
amerikanischen Gesetz wohl vereinbar ist. Hienach aber ist der
Schutz des deutschen Künstlergesetzes vom 9. Januar 1876 den
das Gemälde in Deutschland genießt, maßgebend für den Rechts-
 
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