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Die Kunst für alle: Malerei, Plastik, Graphik, Architektur — 28.1912-1913

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Unterliegen wertvolle Kunstsammlungen der Ergänzungssteuer? - Neue Kunstliteratur - Münchener und Wiener Ausstellungen - Personalnachrichten
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https://doi.org/10.11588/diglit.13091#0322

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UNTERLIEGEN WERTVOLLE KUNSTSAMM- hatte, dahin erkannt, daß dieGemäldesammlung

iiii/>pii - m/<'iinirii/-rr i-i i nicht e r g ä n z u n g s s t e u e r p f 1 i c h t i g sei. Ge-

LUNGEN DER ERGANZUNGSSTEUER? mälde, so führte dieser Gerichtshof aus,können nicht

als „Kapitalvermögen" im Sinne der Ergänzungs-
T\ie Witwe eines reichen Mannes hatte von diesem Steuer angesehen werden. Als bewegliche körperliche
*~* einen Anteil an dessen Gemäldesammlung im Sachen unterliegen sie daher der Ergänzungssteuer
Werte von mehreren 100000 Mark geerbt. DieSteuer- nurdann, wenn sie als Bestandteil eines dem Gewerbe-
einschätzungskommission hatte diesen Anteil ge- betriebe dienenden Anlage- und Betriebskapitals an-
schätzt und die Frau dementsprechend zur Ergän- zusehen sind. Davon kann doch aber hier keine
zungssteuer herangezogen. Hiergegen reklamierte Rede sein. Daraus, daß der verstorbene Ehemann
die Eingeschätzte, indem sie behauptete, die Gemälde- der Frau im Laufe der Jahre zwei der von ihm er-
sammlung gehöre zu ihrem „Hausrat" und dürfe worbenen Gemälde öffentlichen Museen überlassen
demgemäß nicht zur Steuer herangezogen werden. hat, würde die Absicht, durch Erwerbung und Wie-
Demgegenüber meinte die Behörde, eine der- derveräußerung der Gemälde Gewinn zu erzielen,
artige Sammlung, die einen so hohen Wert repräsen- noch nicht mit genügender Klarheit hervorgehen,
tiere, müsse als eine außerhalb des Rahmens von da für die Ueberlassungen sehr wohl auch sonstige
Hausrat liegende ergänzungssteuerpflichtige Ver- Interessen den treibenden Beweggrund gebildet
mögensanlage angesehen werden — umsomehr, als haben können. — Uebrigens können etwaige speku-
die Bilder berühmter Meister, wie jedermann wisse, lative Absichten des Verstorbenen der Witwe nicht
ebenso wie andere Kunstwerke auch, fortgesetzt im zum Nachteil gereichen, vielmehr kommt es bei
Preise steigen, sodaß es für reiche Leute keine der Steuerveranlagung lediglich darauf an, ob in
bessere und gewinnbringendere Kapitalsanlage gebe ihrer Hand die Gemälde einem Gewerbebetriebe
als die Erwerbung einer Sammlung derartiger Kunst- zu dienen bestimmt sind. Etwas derartiges ist aber
schätze. — Uebrigens müsse man in Betracht ziehen, von der Steuerbehörde nicht bewiesen worden,
daß der verstorbene Ehemann der reklamierenden (Sachs. Oberverwalt.-Ger. II. S 12).
Frau zweimal Gemälde von beträchtlichem Wert
verkauft habe. Wenn die Frau diese Verkäufe

auch als Gelegenheitsgeschäfte betrachtet wissen NEUE KUNSTLITERATUR
wolle, zu denen der Verstorbene durch bestimmte

äußere Einflüsse veranlaßt worden sei, so könnten Voll, Karl: Entwicklungsgeschichte der Malerei
diese Ausführungen nicht für stichhaltig angesehen in Einzeldarstellungen. Erster Band. Altniederlän-
werden. Hätte der verstorbene Ehemann nicht Ver- dische und Altdeutsche Meister. (München, Süd-
kaufsabsichten gehabt und wäre ihm durch den Ver- deutsche Monatshefte.) Broschiert M 8. —. Gebun-
kauf nicht ein größerer Gewinn entstanden, so den M 10.—.

würde ihn wohl keine wie immer geartete äußere Keine Entwicklungsgeschichte der Malerei, die
Veranlassung zum Verkaufe gerade des Hauptbildes zur flüchtigen Orientierung oder als Nachschlage-
seiner Sammlung haben bestimmen können. Wenn buch dienen soll, aber auch keine Arbeit, die in
die Frau weiter erklärt, ihr verstorbener Gemahl erster Linie wegen neuer Forschungsergebnisse von
habe das andere Ge- den Fachgenossen
mälde, auch ein'emi- studiert werden will,
nentes Kunstwerk, beginnt mit diesem
verkauft, weil sich in Band, sondern ein
ihrer Wohnung kein ^PH^^M^B Werk, das sich an
würdiger Platz dafür ^^^H weitere Kreise wen-
gefunden habe, so ist dend vor allem päda-
darauf zu erwidern, gogische Zwecke ver-
daß ein wirklicher folgt. Es ist von jeher
Kunstliebhaber ein so ^fl die Kunst des Autors
bedeutendes Gemälde gewesen, seine Hörer
aus reiner Kunstliebe und Leser selbst an
doch wohl nur dann ■ der Lösung der ge-
kaufen wird, wenn er stellten Fragen und
dafür auch einen wür- Probleme teilnehmen
digen Platz hat. Die v zu lassen und zu
Absicht des gewinn- fl weiteren eigenen Un-
bringenden Wieder- ^^^^^^ tersuchungen und Be-
verkaufs habe er als- trachtungen anzure-
dann durch den Wie- H gen. Auch hier Wie-
derverkauf auch zur der übt Voll diese Me-
Ausführung gebracht. 0\H thode in meisterlicher
Nach Lage der Dinge | AJfl Weise, und wirsind si-
sei daher die Gemäl- ' ftfl eher, daß dieser Band
desammlung auch in wb* jjji'vTi ihm neue Freunde
derHandderKlägerin erwerben wird,
als eine spekulative Hy///II ^'erwandt-
Vermögensanlage zu schaft der hier geüb-
betrachten, ten Methode mit der
Indessen hat das in den „Vergleichen-
Sächsische Oberver- den Gemäldestudien"
waltungsgericht, das weist Voll selbst hin
sich in letzter Instanz und er betont, daß er
mit dieser Angelegen- eine zusammenhän-
heit zu beschäftigen franz barwig Truthahn (holz) gende Entwicklungs-

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